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Sprachtest für ausländische Ärzte

Nina Reese
Verfasst von Dipl. Sozialwiss. Nina Reese
7. Januar 2014
in News
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Gesundheitsministerin Barbara Steffens fordert Ausweitung der Sprach-Überprüfungen

07.01.2014

Immer mehr internationale Mediziner arbeiten hierzulande in Kliniken, insgesamt etwa doppelt so viele wie noch vor knapp zehn Jahren. Auch in nordrhein-westfälischen Kliniken steigt die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland, knapp 16 Prozent haben hier einen Migrationshintergrund. Um in einer Klinik in NRW arbeiten zu können, müssen Mediziner aus dem Ausland neben gleichwertigen Fachkenntnissen auch nachweisen, dass sie die deutsche Sprache entsprechend sprechen und verstehen können. Nun fordert NRW-Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), zukünftig auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit zu überprüfen und zudem die Tests bundesweit zu vereinheitlichen.

16 Prozent der Klinikärzte in NRW stammen aus dem Ausland
Ärzte und Ärztinnen in Krankenhäusern stammen immer häufiger aus dem Ausland, seit 2005 hat sich die Anzahl nahezu verdoppelt. Auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) besteht dieser Trend, rund 6000 der etwa 37.500 Klinikärzte (16%) kommen hier aus einem anderen Land. Bislang wurden ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in NRW ihrer Berufstätigkeit nachgehen wollen, im Vorfeld zum einen auf ihre Fachkenntnisse, aber auch auf Hörverstehen und die Sprachfertigkeit hin überprüft. Dies wird nun jedoch auf Anweisung der Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) ausgeweitet, indem zukünftig auch die schriftliche Ausdrucksweise der Ärzte geprüft werden soll: „Ärzte müssen nicht nur dieselbe Sprache sprechen wie ihre Patienten, sie müssen auch in der Lage sein, Arztbriefe und Gesundheitsbescheinigungen richtig zu formulieren", so die Erklärung der Ministerin. Die Zuständigkeit der Überprüfung wurde dabei auf die nordrhein-westfälischen Ärzte- und Zahnärztekammern übertragen, da diese laut Information der Landesregierung NRW nach dem Heilberufsgesetz für die Fort- und Weiterbildung der Ärzteschaft zuständig sei.

Bundesweite Angleichung der Tests zur Vermeidung von Prüfungstourismus
Neben der Ausweitung der Überprüfung forderte Barbara Steffens zugleich eine bundesweite Angleichung der Tests auf nordrhein-westfälischem Niveau, um einen so genannten „Prüfungstourismus“ zu verhindern und Patientinnen und Patienten vor Medizinern zu schützen, die die beruflichen Standards hierzulande nicht erfüllen würden: „Ausländische Ärztinnen und Ärzte mit schwachen Deutschkenntnissen dürfen nicht gezielt in andere Bundesländer gehen und dort ihre Approbation erhalten“, so die Ministerin. Aus diesem Grund hatte die Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2013 eine Arbeitsgruppe gebildet, um voraussichtlich bis zum Frühjahr Eckpunkte für einheitliche Sprachtests zu erarbeiten.

Prüfungen zum Nachweis gleichwertiger Fachkenntnisse seit 1. Januar vereinheitlicht
Auch für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis gleichwertiger Fachkenntnisse gäbe es nach Information der Landesregierung seit dem 1. Januar 2014 bundeseinheitliche Vorgaben. Durch eine Rechtsverordnung habe hier das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt, dass Mediziner aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in einer mündlichen Prüfung vergleichbares Fachwissen nachweisen müssen wie ihre in Deutschland ausgebildeten Kollegen. Die Prüfung sei dabei mit dem deutschen Staatsexamen vergleichbar, „ein lange überfälliger Schritt zur Vereinheitlichung des Berufszugangs für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland“, so Ministerin Steffens weiter. (nr)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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