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Staatliche Agentur für Anbau und Handel von Cannabis geplant

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
1. November 2015
in News
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Staatliche Agentur soll Anbau und Handel von Cannabis zur Schmerztherapie regeln
Marihuana wird in zahlreichen Ländern auch als Arzneimittel verwendet. Zwar haben manche Patienten in Deutschland die Möglichkeit, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erwerben und zu konsumieren, der Zugang wird ihnen aber oft nicht leicht gemacht. Einem Zeitungsbericht zufolge soll in Zukunft eine staatliche Agentur den Anbau und Handel von Medizinalhanf regeln.

Marihuana zu medizinischen Zwecken
In zahlreichen Ländern der Welt wird Marihuana schon seit langem zu medizinischen Zwecken eingesetzt, unter anderem für Krebs– und Schmerzpatienten, für HIV-Kranke und Menschen mit Multipler Sklerose (MS) oder der Darmerkrankung Morbus Crohn. Für deutsche Patienten ist es bislang schwierig bis unmöglich, auf legalem Weg an Marihuana heranzukommen. Die Bundesopiumstelle hat bisher bundesweit lediglich wenigen Hundert Kranken eine Erlaubnis zum Bezug von Medizinalhanf aus der Apotheke erteilt. Zwar haben sich in einer Umfrage im Sommer 90 Prozent der Deutschen für einen leichteren Zugang zu Cannabis für Patienten ausgesprochen, doch noch gibt es in diesem Punkt wenig Bewegung in der Politik. Erst kürzlich wurde ein Cannabis-Volksbegehren in Bayern abgelehnt. Ein bisschen was tut sich aber offenbar doch: Laut einem Zeitungsbericht, soll künftig eine staatliche Cannabisagentur den Anbau und Handel von Cannabis zur Schmerztherapie in Deutschland regeln.

Staatliche Stelle als Hanfverkäufer
Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, gehe dies aus einem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der zur Prüfung im Kanzleramt liege. Demnach soll die Gesamtkoordination beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden. Der Eigenanbau durch Patienten solle den Angaben zufolge weiter verboten bleiben. „Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge“, heißt es laut der Zeitung in dem Entwurf. „Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler und Apotheken.“

Cannabis auf Rezept
Die staatliche Stelle wird dann auch den Preis, den Krankenkassen für jedes an Patienten abgegebene Präparat zahlen müssen, festlegen. In den kommenden Monaten solle das Parlament eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes beschließen. Anfang des Jahres hatte sich auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), dafür ausgesprochen, Cannabis auf Rezept an chronisch kranke Schmerzpatienten abzugeben. Und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte im Februar angekündigt, Schwerkranken noch in diesem Jahr Haschisch auf Rezept zu ermöglichen. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden. Grüne und Linke stellten entsprechende Forderungen schon länger. Die nun angekündigte Neuregelung ist aus Sicht der Union weniger brisant als die Zulassung von Cannabis zum Eigenanbau durch die betroffenen Schmerzpatienten. Laut „Welt am Sonntag“ fürchte die Union, dass sich Menge und Qualität des selbst angebauten Cannabis leicht der staatlichen Kontrolle entziehen könnte. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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