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Statt Schmerzmittel: Haschisch nun auf Rezept

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
9. Februar 2015
in News
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Geplante Kostenübername: Haschisch auf Rezept

09.02.2015

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat angekündigt, Schwerkranken Haschisch ab diesem Jahr auf Krankenkassen-Kosten zu ermöglichen. Die Kassen selbst haben große Bedenken. Cannabis wird in vielen Ländern schon seit längerem als Arzneimittel verwendet.

Haschisch auf Krankenkassen-Kosten
Wie die Nachrichtenagentur dts berichtet, sorgt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Schwerkranken ab diesem Jahr Haschisch auf Kassen-Kosten zu ermöglichen, bei den Krankenkassen selbst für Bauchschmerzen. „Wir sehen die Gefahr, dass der Gesetzgeber über das Ziel hinausschießt“, erklärte der Vorstandschef der Deutschen BKK, Achim Kolanoski, gegenüber dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Die Neuregelung dürfe auf keinen Fall dazu führen, „dass einer Legalisierung der Droge durch die Hintertür Vorschub geleistet wird. Es muss gewährleistet bleiben, dass nur schwer- und lebensbedrohlich Erkrankte legal an den Haschisch-Wirkstoff herankommen.“

Cannabis als Schmerzmittel bei Krebskranken
Wie berichtet wird, ist derzeit nur ein Haschisch-Medikament zugelassen und zwar lediglich befristet bis zum 21. Juni 2015. Dieses darf jedoch nur bei Multipler Sklerose eingesetzt werden. Im Jahr 2014 wurde das Mittel bei der deutschen BKK bei 73 Patienten eingesetzt. Doch auch Kolanoski ist sich trotz aller Skepsis sicher, dass Cannabis andere Schmerzmittel ersetzen kann, vor allem bei Krebskranken. Deshalb plädiert der Kassen-Chef dafür, den gewerblichen Anbau für den medizinischen Bedarf zu erleichtern. „Entscheidend dabei ist, dass die Pflanzen nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes und in Apotheken über die Theke gehen“, so Kolanoski.

Legaler Eigenanbau von Hanf für Schmerzpatienten
Bereits seit Jahren können Patienten unter gewissen Voraussetzungen bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabisblüten zur Selbsttherapie beantragen. Im Sommer vergangenen Jahres entschied das Kölner Verwaltungsgericht, dass der Eigenanbau von Hanf in Einzelfällen chronischen Schmerzpatienten, nach Überprüfung, erlaubt werden könne. Damit wurde mehreren Männern Recht gegeben, die mit chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose (MS) oder dem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ADHS zu kämpfen haben und denen der Konsum der Droge nach ihren eigenen Angaben gegen die Schmerzen hilft.

Seit Jahren arzneilich genutzt
In zahlreichen Ländern der Welt werden Cannabis oder seine Wirkstoffe teilweise bereits seit Jahren arzneilich genutzt. Darunter sind unter anderem Italien, Portugal, Israel, Neuseeland und auch mehrere Bundesstaaten der USA. Die Wirksamkeit des Cannabis ist unter anderem bei der Schmerztherapie, bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen oder bei Kachexie, einer Erkrankung, bei der es durch starke Abmagerung zu extremen Untergewicht kommt, nachgewiesen. Auch bei Appetitlosigkeit wird von Experten zu Marihuana oder Haschisch geraten. (ad)

Bild: NicoLeHe / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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