Angestrebte Stallpflicht in den Vogelgrippe-Risikogebieten
25.11.2014
Aufgrund der Vogelgrippe ist eine Stallpflicht für Geflügel in den Risikogebieten vorgesehen. Zahlreiche Regionen werden laut Medienberichten die Geflügelhalter zur Einstallung ihrer Bestände verpflichten, um eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 durch den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
Die Stallpflicht in Risikogebieten werde noch in dieser Woche angestrebt, zitiert die Nachrichtenagentur „dpa“ einen Sprecher des Agrarministeriums Sachsen-Anhalt. Nachdem am Wochenende auf der Insel Ummanz bei Rügen das Vogelgrippe-Virus H5N8 erstmals in Europa bei einem Wildvogel nachgewiesen wurde, sei "in Mecklenburg-Vorpommern bereits die Stallpflicht für Geflügel angeordnet". Auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Landwirtschaftsministerium nun reagiert und heute einen „Erlass zu einer Stallpflicht in Risikogebieten an die Amtsveterinäre der Kreise und kreisfreien Städte“ versendet, so die offizielle Mitteilung.
Stallpflicht in NRW
Der Erlass aus NRW umfasst eine Liste mit den Risikogebieten, in denen ab Dienstag die Stallpflicht gelten wird. Dies seien stark frequentierte Flugzonen von Zugvögeln und/oder Bereiche, in denen sich Zugvögel niedergelassen haben. Die Stallpflicht gelte sowohl für konventionelle Betriebe und Biobetriebe, als auch für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. „Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel müssen dann bis auf Weiteres in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden“, berichtet das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wildvögel als Überträger der Vogelgrippe?
In Sachsen-Anhalt wird derzeit laut Mitteilung der „dpa“ noch durch die Veterinäre geprüft, wie die Stallpflicht umgesetzt werden soll. Die betroffenen Regionen seien vor allem Gebiete mit großen Wasserflächen, an denen Wildvögel rasten. Um die Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus in der Wildvogelpopulation zu erfassen, laufe zudem die Vorbereitung für ein erweitertes Monitoring, berichtet die „dpa“ weiter. Ab kommender Woche sollen laut Angaben Nachrichtenagentur bis Ende Februar 400 Proben von Wildvögeln genommen werden. Welche Folgen eine Ausbreitung des Virus haben könnte, wird bei Betrachtung des Geflügelbestandes in den betroffenen Bundesländern deutlich. In Sachsen-Anhalt beispielsweise werden laut Angaben der „dpa“ 14 Millionen Stück Geflügel gehalten. Im Ernstfall könnte ein Großteil dieses Bestandes verloren gehen. (fp)
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