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Strengere Kontrollen in Trinkwasserverordnung

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
1. November 2011
in News
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Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter zur Legionellen-Kontrolle

01.11.2011

Heute ist deutschlandweit die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die nicht nur einen neuen Grenzwert für den Urangehalt des Trinkwasser, sondern auch strengere Kontrollen auf Legionellen bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorschreibt. Dies gilt auch für Mehrfamilienhäuser in denen das Wasser fortan einmal pro Jahr auf Legionellen untersucht werden muss. Die Kosten hierfür tragen die Mieter, da die Untersuchung über die Betriebskosten vollständig umgelegt werden können.

Zu den Trinkwasseranlagen die künftig beim Gesundheitsamt gemeldet und auf Legionellen kontrolliert werden müssen, zählen nicht nur die Installationen in Unternehmen, Schulen, Kindergärten, Altenheimen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch Mietwohnungen. Schriftlich gemeldet werden müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit mindestens 400 Litern Fassungsvermögen oder mit einem Rohrleitungsvolumen von mindestens drei Litern zwischen dem Ausgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Die Regelung gilt dabei sowohl für Neuinstallationen, als auch für bereits vorhandene Anlagen.

Grenzwerte für Urangehalt des Trinkwassers
Wie die sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine Clauß (CDU) in einer aktuellen Mitteilung zu der Neuregelung erklärte, dient die am 01. November 2011 in Kraft getretene Verordnung „neben der Klarstellungen und der Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auch der Anpassung an europarechtliche Vorgaben sowie der Schließung von Regelungslücken.“ Die Staatsministerin ergänzte, dass „die Sicherung eines umfassenden Verbraucherschutzes“ weiterhin „wichtigstes Ziel der Trinkwasserverordnung bleibt.“ Neben dem neu eingeführten Grenzwert für Uran von maximal 0,01 Milligramm pro Liter, der dem bereits im Jahr 2004 bekanntgegebenen Leitwert des Umweltbundesamtes entspricht und der chemische Toxizität des Urans Rechnung trägt (die Radioaktivität ist erst bei größeren Mengen entscheidend), hat die neue Verordnung ausdrücklich die Keimbelastung des Trinkwasser mit Legionellen im Visier. Diese gelte es dringend zu minimieren, um mögliche Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung auszuschließen, betonte die sächsische Staatsministerin.

Reduzierung der Legionellen im Trinkwasser
Daher wurde in der Trinkwasserverordnung nicht nur ein technischer Maßnahmewert für Legionellen eingeführt, sondern auch die Melde- und Kontrollpflicht für Großanlagen festgeschrieben. Der technische Maßnahmewert für Legionellen wurde dabei auf 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) pro 100 Milliliter Trinkwasser festgelegt, um mögliche Infektionsrisiken durch die Keimbelastung auszuschließen. Denn schon geringe Konzentrationen der Legionellen können zum Beispiel bei Benutzung der Dusche als Aerosole (winzige Tröpfchen in der Luft) in die Lunge gelangen und hier die gesundheitlich äußerst bedrohliche Legionellose (auch Legionärskrankheit) auslösen. Die im Bakterien sind zwar generell im Trinkwasser enthalten, doch erst durch eine unkontrollierte Vermehrung erreichen sie Konzentrationen, die beim Menschen krankheitsauslösend wirken können. Als optimale Vermehrungsbedingungen gelten dabei Leitungssysteme, in denen das Wasser 25 bis 45 Grad Celsius hat und geringe Fließgeschwindigkeiten aufweist. Wassertemperaturen über 60 Grad Celsius führen hingegen zum Absterben der Bakterien. Allerdings werde heutzutage häufig aus Energiespargründen, das Wasser in den Anlangen nicht mehr ausreichend erwärmt, so dass eine massive Vermehrung der Legionellen droht, so die Begründung zum Erlass der aktuellen Verordnung. Die Novelle der Trinkwasserverordnung schreibt daher eine Untersuchungspflicht auf Legionellen für Unternehmen und sonstige Inhaber öffentlich oder gewerblich betriebener Großanlagen zur Trinkwassererwärmung fest, wobei auch die Wohnungsvermietung als gewerbliche Nutzung zu bezeichnen ist, erklärte die sächsische Staatsministerin.

Schwere Lungenentzündungen durch Legionellen-Infektion
Nicht nur die zu geringen Wassertemperaturen in den Trinkwasseranlagen sondern auch unzureichend gewartete Rohrleitungssysteme begünstigen laut Aussage der Experten Ablagerungen und die Entstehung sogenannter Biofilmen, in denen sich Legionellen optimal vermehren können. Für die Gesundheit der Bevölkerung kann dies unter Umständen zu einer erheblichen Bedrohung werden, denn die Folgen der sogenannten Legionärskrankheit sind nicht zu unterschätzen. Im Gegensatz zu vielen anderen im Trinkwasser enthaltenen Bakterien, die in der Regel über den Verdauungstrakt aufgenommen werden und hier Symptome wie Bauchschmerzen, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen auslösen, ist das größte Risiko bei den Legionellen ein Aufnahme über die Lunge. So können die in Form von Aerosolen eingeatmeten Legionellen schwere Lungenentzündungen mit potenziell lebensbedrohliche Folgen für die Betroffenen mit sich bringen. Durch die nun in Kraft getretene Novelle der Trinkwasserverordnung hoffen die Behörden, das Risiko einer Verbreitung der Bakterien über die Trinkwasseranlagen künftig zu minimieren.

Mehrkosten für Mieter durch die Trinkwasserproben
Für die Mieter bringt die einmal im Jahr fällige Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen deutliche Mehrkosten mit sich. So entsteht nach Einschätzung von Wohnungsbauunternehmen bei betroffenen Mehrfamilienhäusern ein Aufwand von mindestens 25 Euro jährlich pro Wohnung durch die Probenentnahmen und Laboruntersuchungen. Dabei müssen die Trinkwasserproben an drei Stellen der Großanlagen entnommen werden: Beim Zulauf, beim Rücklauf und an dem entferntesten Punkt der Erwärmung. Die zu erwartenden Kosten der Trinkwasseruntersuchung betragen selbst bei den einfachsten Untersuchungen etwa 200 Euro, bei komplizierteren „Anlagen mit mehreren Steigsträngen können daraus aber auch schnell 400 Euro werden“, erklärte das Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), Maren Kern, gegenüber der „Berliner Morgenpost“. So geht der BBU davon aus, dass „die neue Verordnung einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich“ bringen und „die Mieter viel Geld“ kosten wird. (fp)

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Bild: Sebastian Karkus / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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