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Studie: Bestrafen motiviert durch Benachteiligung

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
18. Juli 2012
in News
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Benachteiligung Hauptmotivation für Strafen

18.07.2012

Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen, bestrafen Vergehen besonders hart. Forscher des University College London (UK) und der Harvard University in Cambridge (USA) haben untersucht, ob Bestrafungen eher durch „Ungerechtigkeitsaversionen“ oder den Wunsch nach „Gegenseitigkeit“ (wie du mir, so ich dir) motiviert werden. Im Computer-Experiment fanden sie heraus, dass Betrogene mehrheitlich nur dann eine Strafe verhängen, wenn der Betrüger durch sein Vergehen am Ende besser dasteht, als das Opfer. Verbrechen á la Robin Hood blieben demnach straffrei.

Die Forscher um Nichola Raihani vom Institut für genetische Evolution und Umwelt am University College London haben im Rahmen ihrer Studie analysierten, welche Faktoren nach einem Betrug die Höhe der vom Opfer gewünschten Strafe bestimmen. Bislang war unklar, ob der Wunsch nach Vergeltung – nach dem Motto „Auge um Auge“ – hier die Hauptmotivation zur Bestrafung ist oder das Gerechtigkeitsempfinden beziehungsweise die Ablehnung von Ungerechtigkeit. Nun berichten Raihani und Kollegen in dem Fachmagazin „Biology Letters“, dass die Ungerechtigkeitsaversion bei der Bestrafung ein deutlich höheres Gewicht hat, als der Wunsch nach Gegenseitigkeit.

Bestrafung motiviert durch Ungerechtigkeit
Im Rahmen ihrer Studie hatten die Forscher 560 Patienten einem Computer-Experiment unterzogen. Die Probanden im Alter zwischen 16 bis 69 Jahren (Durchschnittsalter 29 Jahre) wurden in zwei Gruppen unterteilt und absolvierten anschließend eine Computersimulation, in der die eine Gruppe die Möglichkeit hatte, der anderen Geld zu entwenden und die zweite Gruppe hierfür unterschiedliche Höhen der Bestrafung aussprechen konnte. Dabei stellten die Wissenschaftler fest, dass die Betrogenen die Vergehen meist duldeten, wenn die Diebe am Ende nicht besser dastanden als sie selbst. Verfügten die Diebe nach dem Betrug jedoch über mehr Geld als die Betrogenen, entschieden sich letztere mehrheitlich für eine Strafe, schreiben Nichola Raihani in dem Artikel „Menschliche Strafe wird durch Ungerechtigkeitsaversion, nicht durch den Wunsch nach Gegenseitigkeit motiviert“.

Abwägung der Profite von Betrügern und der eigenen Verluste bei der Bestrafung
Offenbar vergleichen die Betrogenen die eigenen Verluste mit dem Profit des Diebes, bevor sie über eine Bestrafung entscheiden, so die Aussage der Wissenschaftler. Daraus ergibt sich Nichola Raihani und Kollegen zufolge jedoch die Frage, „warum Menschen sich auf eine kognitiv komplexe Aufgabe der Überwachung ihrer eigenen Profite im Vergleich zu denen der Interaktionspartner einlassen, anstatt einfach nur ihre eigenen Verluste zu überwachen und bei der Bestrafung der Betrüger zu berücksichtigen.“ Bei den wenigen Tierarten, die auch eine Bestrafung von Artgenossen anwenden, bildet laut Aussage der Forscher der eigene Verlust höchstwahrscheinlich die Grundlage der Bestrafung. Die kognitiven Fähigkeiten reichen einfach nicht aus, um nicht nur den eigenen Verlust sondern auch den Profit des Artgenossen zu bewerten.

Gerechte Strafen fördern kooperatives Verhalten
Menschen hingegen wägen bei ihrer Entscheidung über eine Bestrafung die eigenen Einbußen und den unrechtmäßigen Gewinn des Betrügers ab. Der Grund für dieses komplexe Verhalten ist bislang nicht abschließend geklärt. „Eine Möglichkeit ist, dass die Strafe nur kooperatives Verhalten fördert, wenn die Bestrafung als fair gilt“, so Nichola Raihani. Außerdem können eine unverhältnismäßige, überzogene Bestrafung dem kooperativen Verhalten auch schaden, da sie bei den Betroffenen den Wunsch nach Vergeltung auslöst, vermuten die Forscher. Hierzu liegen bislang jedoch keine wissenschaftlichen Studien vor, so dass dies „eine interessante Möglichkeit für zukünftige Untersuchungen sei“, schreiben Nichola Raihani und Kollegen. (fp)

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Bild: S. Media / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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