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Umstrittenes Pestizid: In Berlin wird „Glyphosat“ weiter verwendet

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
5. August 2015
in News
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Womöglich krebserregend: Berliner Stadtreinigung verwendet umstrittenes „Glyphosat“
Erst kürzlich wurde das Pflanzenschutzmittel Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Doch die Berliner Stadtreinigung hält an dem Einsatz des umstrittenen Pestizids fest. Noch bis zum Jahresende ist es in der Europäischen Union zugelassen.

Berliner Stadtreinigung verwendet Glyphosat
Von der Berliner Stadtreinigung (BSR) wird noch immer das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ eingesetzt, berichtet die „Berliner Morgenpost“ (Dienstag). Das Mittel wurde erst vor kurzem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach neuen Erkenntnissen der internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Wie das Blatt schreibt, habe die BSR die Chemikalie in diesem Jahr auf etwa 150 Kilometern Straßenland zur Beseitigung von Unkraut eingesetzt. Allerdings prüfe die BSR angesichts der Diskussion über die möglichen gesundheitlichen Folgen mittlerweile Alternativen zu seiner Verwendung. Glyphosat ist das am meisten verkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt. Noch bis zum Jahresende ist es in der EU zugelassen.

Seit langem wegen möglichen Gesundheitsgefahren in der Kritik
Umweltorganisationen und Gesundheitsexperten fordern bereits seit längerem Konsequenzen, um mögliche Schädigungen zu vermeiden. So fürchten Kritiker, dass der Kontakt mit dem Pestizid neben Krebs beispielsweise auch Hormonstörungen und Fehlbildungen hervorrufen könne. Im vergangenen Monat wurde bekannt gegeben, dass Glyphosat in Muttermilch nachgewiesen wurde. Die Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, Bärbel Höhn (Grüne) forderte daraufhin die Bundesregierung zum Handeln auf. In 27 Ländern der EU ist Glyphosat (noch) als Unkrautvernichtungsmittel zugelassen. (ad)

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Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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