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Unverständlicher Einsatz tierischer Bestandteile bei der Apfelsaft-Produktion

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
1. Oktober 2016
in News
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Produktion von Apfelsaft und -schorle oft mit Hilfe von Gelatine
Bei Säften und Schorle gehen die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher davon aus, dass keine tierischen Bestandteile bei der Produktion verwendet werden. Doch „wer klaren Apfelsaft oder Apfelschorle kauft, kann nicht sicher sein, dass es sich dabei um ein rein pflanzliches Produkt handelt“, so die aktuelle Mitteilung der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Denn viele Säfte werden laut Foodwatch mit tierischer Gelatine geklärt.

Apfelsäfte und -schorlen sind dem aktuellen Marktcheck von Foodwatch zufolge keinesfalls als rein pflanzliche Produkte zu verstehen. Oft werde Gelatine als Mittel zur Klärung verwendet, berichtet die Verbraucherschutzorganisation. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die aus religiösen oder ethischen Gründen auf tierische Produkte verzichten wollen, werde der Einkauf damit deutlich erschwert.

Jeder dritte Saft mit Gelatine geklärt?
Für die aktuelle Untersuchung hat Foodwatch das komplette Sortiment an Apfelsäften und Apfelschorle bei den drei größten Lebensmitteleinzelhändlern in Deutschland – Edeka, Lidl und Rewe – überprüft. Die Recherchen ergaben, dass „bei jedem dritten Apfelsaft bzw. -nektar (7 von 17) und jeder dritten Apfelschorle (5 von 14) die Klärung mit tierischer Gelatine nicht ausgeschlossen“ werden kann, so die Mitteilung der Verbraucherschutzorganisation. Grundsätzlich habe es dabei keinen Unterschied gemacht, ob der Saft oder die Schorle von einem Markenhersteller stammte oder die Eigenmarke eines Handelskonzerns war.

Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Erwartung getäuscht
Zu den Produkten, die laut Foodwatch mit Gelatine geklärt wurden, zählen verschiedene Markenartikel und Eigenmarken der Discounter. So wurden beispielsweise der klare Apfelsaft von Albi sowie die Schorlen von Adelholzener, Lichtenauer und die Bioschorle von Rewe mit Schweine- oder auch Rindergelatine geklärt. „Auch wenn die Gelatine im Endprodukt nicht mehr enthalten ist, werden Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Erwartung getäuscht“, so das Fazit von Foodwatch. Niemand gehe bei an sich pflanzlichen Produkten wie klarem Apfelsaft davon aus, dass tierische Inhalts-, Zusatz- oder Hilfsstoffe verwendet wurden.

Verzicht auf Gelatine durchaus machbar
Verschiedene Hersteller zeigen laut Foodwatch, dass die Klärung des Apfelsafts auch auch ohne tierische Gelatine möglich ist. So würden zum Beispiel die Säfte von Pfanner, Beckers Bester und Valensina entweder mechanisch durch Ultrafiltration oder mit Hilfe pflanzlicher „Gelatine“ geklärt. Bei dem Hersteller Adelholzener laufe derzeit nach eigenen Angaben ein Projekt, um zu testen, ob statt tierischer Gelatine künftig Erbsenprotein verwendet werden kann. Im Allgemeinen werde bei dem sogenannten Schönungsprozess des naturtrüben Safts Gelatine zugesetzt, die zusammen mit den anhaftenden Trübstoffen anschließend wieder herausgefiltert wird, erläutert Foodwatch. Im Endprodukt sei die Gelatine nach Herstellerangaben nicht mehr nachweisbar.

Kennzeichnungspflicht gefordert
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist angesichts fehlender Kennzeichnung nicht zu erkennen, ob der Saft mit Hilfe tierischer Gelatine hergestellt wurde, so die Kritik von Foodwatch. Daher fordern die Verbraucherschützer „eine klare und gut lesbare Kennzeichnungspflicht, wenn tierische Substanzen an irgendeiner Stelle im Produktionsprozess verwendet wurden.“ Dies gelte auch für Aromen tierischen Ursprungs, die zum Beispiel bei einigen Chipssorten verwendet werden, oder für Farbstoffe, die aus Tieren gewonnen werden. Hier sei „es höchste Zeit, diese gesetzlichen Kennzeichnungslücken zu schließen.“ Solange aber auf den Flaschen und Tetrapaks nicht angegeben werden muss, ob mit tierischer Gelatine geklärt wurde, sei eine informierte Kaufentscheidung bei Apfelsaft und Apfelschorle nicht möglich, betont die Foodwatch-Expertin Sophie Unger. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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