Kein Schmerzensgeld wegen verschimmeltem Bier
13.11.2013
Das Landgericht Oldenburg lehnte die Klage eines Mannes gegen eine Brauerei ab. Weil er in einem Restaurant ein verschimmeltes Bier getrunken hatte, forderte der Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro. Im Zuge der Prozesskostenhilfe wollte der Geschädigte eine Zahlung von der Brauerei gerichtlich erzwingen. Nach Angaben des Mannes kam es bereits im Februar 2013 zu dem Verzehr des Bieres der Marke Jever. Nachdem er bemerkt hatte, dass das Bier voller Schimmel war klagte der Mann über Übelkeit und Erbrechen. Die Brauerei entschuldigte sich daraufhin bei dem Mann und bat ihm eine Brauereibesichtigung und ein Handtuch als Entschädigung an.
Für den Kläger war das aber nicht genug . Ein Sprecher des Gerichts teilte mit, das die Klage schon im September, mit der Begründung das es sich um eine Bagatellbeeinträchtigung handele und kein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehe ,abgelehnt wurde. Bei der Urteilsbegründung teilte das Gericht mit, dass durch den Verzehr des Bieres das Wohlbefinden des Mannes nicht nachhaltig zu Schaden gekommen sei. Außerdem ergibt sich aus der Reaktion der Brauerei, die ihm eine Wiedergutmachung angeboten hatte, kein Grund für eine gerechtfertigte Klage. (fr)
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
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