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Viele Gefahren lauern durch K.O.-Tropfen auf Sommerfesten

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
22. August 2016
in News
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Gefahren beim Feiern: Apothekervereinigung ABDA warnt vor K.-o.-Tropfen
In den Sommermonaten finden zahlreiche Festivals und Feiern unter freiem Himmel statt. Von manchen Kriminellen wird die entspannte Atmosphäre ausgenutzt, um gefährliche K.-o.-Tropfen in die Getränke ahnungsloser Feiernder zu mixen. Betroffene können Opfer von Diebstahl oder sexuellem Missbrauch werden.

K.-o.-Tropfen heimlich in Getränke gemixt
In den warmen Sommermonaten finden an vielen Orten öffentliche Feste und gesellige Feiern statt. Manche Kriminelle könnten die entspannte Atmosphäre nutzen, um K.-o.-Tropfen in Getränke zu mischen und die Opfer beispielsweise sexuell zu missbrauchen, warnt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in einer aktuellen Pressemitteilung.

Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) erklärte: „Bei den Frauennotrufen und -beratungsstellen ist das Thema von sexuellen Übergriffen im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen nach wie vor aktuell.“

Keine offenen Getränke von Fremden annehmen
„K.O.-Tropfen wirken unterschiedlich, je nach körperlicher Verfassung, wie lange die letzte Mahlzeit zurückliegt, Alkoholgenuss, Medikamenten- oder Drogenkonsum. Je nach Dosierung reicht die Wirkung von Entspannung, sexueller Enthemmung bis hin zu tiefer Bewusstlosigkeit, die auch lebensbedrohlich sein kann“, heißt es auf dem Internetportal „ko-tropfen-nein-danke.de“.

Häufig machen die Tropfen willenlos und bewegungsunfähig. Experten raten daher dazu, keine offenen Getränke von Fremden oder Partybekanntschaften anzunehmen und sein offenes Getränk nicht unbeobachtet zu lassen.

Farb- und weitgehend geruchlos
Allerdings werden K.-o.-Tropfen nicht nur auf öffentlichen Veranstaltungen verabreicht. Experten warnen schon seit Jahren, dass die Mittel auch im privaten Umfeld im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch verwendet werden.

„Das Tückische: Die Substanzen sind farb- und weitgehend geruchlos. Vermischt mit einem Getränk oder im Essen sind K.O.-Tropfen für ahnungslose Personen oft nicht zu riechen oder zu schmecken“, heißt es auf dem Internetportal.

Bessere Kontrollen und strengere Strafen gefordert
Laut ABDA kaufen Kriminelle Arzneimittel ohne Verschreibung oder Zulassung über das Internet oder Callcenter. Gabriele Overwiening aus dem Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer, forderte daher: „Das internationale kriminelle Dealen mit Arzneimitteln und Chemikalien muss besser kontrolliert und streng bestraft werden.“

Subtanz wird auch als Partydroge verwendet
Den Angaben zufolge nutzen Täter als K.-o.-Tropfen vor allem Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB). In geringeren Dosierungen wirkt die Substanz stimmungsaufhellend und aufputschend und wird daher als Partydroge (Liquid Ecstasy) verwendet. Größere Mengen davon wirken jedoch einschläfernd und muskelentspannend. Dies wird von den Angreifern gezielt zur Ausübung sexueller Gewalt, aber auch für Raub oder Diebstahl, ausgenutzt. GHB ist eine farblose Flüssigkeit, die leicht Getränken beigemischt werden kann, ohne dass das Opfer dies bemerkt.

Laut den Fachleuten setzt seine Wirkung nach etwa einer Viertelstunde ein und hält einige Stunden an. Die Opfer können sich am nächsten Tag meist schlecht erinnern und sind stark verunsichert, was mit ihnen geschehen ist. Sie leiden unter starken Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit.

Betroffene sollten sich fachliche Hilfe holen
„Wer trotz geringer Alkoholmengen bei sich einen ‚Filmriss` bemerkt, sollte sich an eine Fachberatungsstelle wenden, um die nächsten Schritte zu besprechen. Zwar sind viele Substanzen nur kurze Zeit nachweisbar. Aber auch längere Zeit nach dem Vorfall kann ein Beratungsgespräch sehr hilfreich für die Verarbeitung sein“, so Grieger.

Manche Fachleute empfehlen wegen der geringen Nachweisbarkeitszeit, Urin in einem sauberen Glas kühl aufzubewahren, um ihn später untersuchen zu lassen. Bei einem Verdacht sollten sich Betroffene an die Polizei und/oder einen Arzt wenden. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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