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Zwei-Klassen-Versorgung? Schwerkranker Kassenpatient sollte drei Jahre auf einen diagnostischen Arzttermin warten

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
12. September 2016
in News
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Drei Jahre soll ein Kassenpatient auf eine Ultraschall-Untersuchung bei einem Facharzt warten
Während Privatpatienten auch bei Facharztterminen kaum mehr als ein paar Tage warten müssen, haben Kassenpatienten oft das Nachsehen. Nicht selten müssen sie Wochen oder gar Monate auf einen Arzttermin warten. Völlig aus dem Ruder läuft es mittlerweile in einigen Regionen Deutschlands. So sollte ein 64-jähriger Rentner aus Meißen ganze 3 Jahre auf einen Ultraschalltermin warten. Und das, obwohl Sigmar Hausmann massive gesundheitliche Probleme hat.

Aus Verzweiflung an die Medien gewandt
“Das darf doch nicht wahr sein”, dachte sich Sigmar Hausmann, als er davon erfuhr, dass er in drei Jahren erst einen Termin zum Ultraschall bekommen sollte. Zunächst hatte die Sächsische Zeitung auf den ungewöhnlichen Fall aufmerksam gemacht. Denn der Betroffene hatte sich in seiner tiefen Verzweiflung an die Medien gewandt, damit diese auf diese Unmöglichkeit aufmerksam machen. Denn zuvor war Hausmann bei mehreren Fachärzten abgelehnt worden. Und das, obwohl er unter massiven gesundheitlichen Problemen leidet.

Der Rentner leidet seit zwei Jahren an Bluthochdruck und Diabetes Typ II. Trotz Medikamenten konnte der Blutdruck nicht nachhaltig gesenkt werden. Deshalb überwies ihn seine Hausärztin an einen Spezialisten, damit dieser ein Ultraschall der Hals- und Beingefäße durchführt. Doch es gelang dem Patienten nicht, einen zeitnahen Termin zu vereinbaren. Kein Facharzt sah sich in der Lage, ein Ultraschall anzufertigen. Trotz intensiver Suche blitzte Hausmann immer wieder ab.

Doch endlich und nach wochenlanger Suche konnte er einen Facharzt finden, der sogar erstaunlicherweise um die Ecke praktizierte und über das nötige Wissen verfügte. Am 11. November soll die Untersuchung stattfinden. „Im ersten Moment dachte ich prima – sind ja nur noch reichlich zwei Monate“, so Hausmann in der Sächsischen Zeitung. Als er die Jahreszahl dann auf dem Zettelchen sah, glaubte er zunächst an ein Versehen. Dort stand “2019”. “Das kann nicht sein”. Doch es war kein Versehen. In der Tat soll der Patient erst dann einen Termin bekommen.

Gerda Freiental vom Verbraucherschutz ist empört. “Als Privatpatient hätte Herr Hausmann binnen einer Woche, wenn nicht in ein bis zwei Tagen einen Termin bekommen. Es artet immer mehr in eine Zwei-Klassen-Medizin aus”, kritisiert die Expertin. „Ich kann doch wohl nicht drei Jahre auf so einen wichtigen Termin warten müssen“, klagt Hausmann. „Bis dahin bin ich vielleicht tot“. Genau das habe er auch gegenüber dem Arzt als Gegenargument gesagt. Doch diese habe dann einfach gesagt: “Dann ist das eben so”.

Freiental gibt den Rat, sich stattdessen an die Krankenkasse zu wenden. Einige Kassen sind dazu über gegangen selbst in den Praxen anzurufen, um den Versicherten zu helfen. Das habe dann oft Erfolg, weil die Ärzte den Ärger mit den Kassen scheuen. “Oder aber man geht in eine Klinik, um die ambulante Untersuchung dort vornehmen zu lassen”. Das hat dann der Betroffene auch getan. Die Uniklinik Dresden hat sich bemüht, schnell einen Termin zu erteilen. Und siehe da, in der kommende Woche soll die Ultraschalluntersuchung bereits stattfinden. Sicherlich hat die Einschaltung der Presse sein Übriges getan. (sb)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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