Elektronischen Gesundheitskarte löst zu Beginn des Jahres alte Karte ab
16.12.2014
Ab dem 1. Januar 2015 wird die alte Krankenversicherungskarte nun endgültig von der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aktuell berichtet, können die bisherigen Karten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden – auch wenn auf diesen ein späteres Ablaufdatum vermerkt ist.
Gültige Karte muss innerhalb von zehn Tagen nachgereicht werden
Mit Beginn des neuen Jahres können Patienten ausschließlich mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, würde die eGK die bisherigen Karten am 1.1.2015 in jedem Fall ablösen, selbst wenn diese eigentlich erst zu einem späteren Zeitpunkt ablaufen würden. Dies bedeute für die Ärzte und Therapeuten, dass nach Ablauf dieses Monats ausschließlich über die neue eGK abgerechnet werden dürfe und könne. Wer demnach ab Januar 2015 ohne neue Chipkarte einen Arzt aufsucht, könne zwar grundsätzlich behandelt werden, müsse aber dennoch innerhalb von zehn Tagen eine gültige eGK nachreichen. Geschieht dies nicht und liegt auch keine Bestätigung der Krankenkasse über eine bestehende Mitgliedschaft vor, ist der Arzt berechtigt, eine Privatrechnung auszustellen.
Lichtbild soll Missbrauch vermeiden
Durch die neue Karte soll zukünftig vor allem ein Missbrauch verhindert werden, denn durch ein Lichtbild ist der/die Versicherte zweifelsfrei als Karteninhaber zu identifizieren. In einem nächsten Schritt sei nach Angaben des Ministeriums ein Online-Abgleich geplant, durch welchen die auf dem Kartenchip gespeicherten Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus) mit den aktuellen Daten der Krankenkasse synchronisiert werden könnten. Dadurch würden z.B. Adressänderungen beim nächsten Arztbesuch automatisch aktualisiert, ohne das Mehrkosten für die Bereitstellung einer neuen Karte entstehen. Zudem könnten ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete Karten auf diesem Wege leichter als bisher „ausgesiebt“ werden, was einen Missbrauch möglicherweise weiter eindämmen könnte.
eGK soll helfen, die Qualität der Behandlung zu verbessern
Darüber hinaus könne die eGK nach Angaben des Gesundheitsministeriums dazu beitragen, die Qualität der Behandlung zu verbessern. Denn neben den Stammdaten sei es auf Wunsch des Versicherten möglich, auch Informationen zu chronischen Krankheiten, Allergien, Röntgenbildern etc. auf dem Chip der Karte zu speichern. Auf diesem Wege könne beispielsweise der behandelnde Arzt im Ernstfall schnell und unkompliziert die „elektronische Krankenakte“ des Patienten abrufen und dadurch unter Umständen gefährliche Neben- und Wechselwirkungen vermeiden. Zudem würden Ärztinnen und Ärzte nach Angaben des Ministeriums schon lange fordern, dass Befunde elektronisch von Arzt zu Arzt übermittelt und digitalisiert übernommen werden können, um zeitintensiven Mehraufwand für die nachträgliche Digitalisierung zu vermeiden. Hier hätten die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zuständigen Organisationen der Selbstverwaltung (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Apotheken) jedoch bereits mit den Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen, so die Information des BMG weiter. (nr)
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