Private Krankenversicherung: Das hat sich seit Jahresbeginn 2011 geändert
04.01.2011
Seit Jahresbeginn trat die Gesundheitsreform der schwarz-gelben Bundesregierung in Kraft. Die Neuregelungen betreffen nicht nur die Gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch die Privaten Krankenversicherungen (PKV). Besonders die PKV konnte im Zuge der Reformen zahlreiche Vorteile der Regierung entlocken.
Drei-Jahres-Frist zum Wechsel entfällt
Künftig kann die PKV mit einem Mitgliederzuwachs rechnen. Ab 2011 können Angestellte leichter von der Gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln. Möglich macht dies der Wegfall der sogenannte "Drei-Jahres-Frist". Sozialversicherungspflichtige Angestellte und Beamte müssen nur noch im Verlauf eines Beschäftigungsjahres mehr verdienen, als die Versicherungspflichtgrenze vorschreibt. Die Pflichtgrenze für einen Wechsel liegt seit Jahresbeginn bei 49.500 Euro statt 49.950 Euro. Die Branche erwartet durch diese Neuerung einen leichten Anstieg der Versichertenzahlen.
PKV erhöht seit Jahresbeginn Beiträge
Doch wer den Wunsch hat zu wechseln, sollte auch beachten, dass sich die PKV Beiträge fast flächendeckend verteuern. Nach Angaben von Gesundheitsexperten steigen die Versichertenbeiträge im Schnitt um sieben Prozent. Allerdings bieten PKV-Anbieter zahlreiche Einstiegstarife, die vor allem für ungebundene und junge Versicherungsnehmer günstiger sein können. Doch hier ist Vorsicht angebracht. Denn im Alter werden diese Tarife geschlossen. Die Beiträge werden nach und nach massiv erhöht. Ändern sich die Lebensbedingungen des Versicherungsnehmers und kommen Kinder hinzu, so muss jedes einzelne Kind auch einzeln krankenversichert werden. Eine Familienmitversicherung ist bei der PKV völlig unbekannt.
Auch die PKV muss sich zunehmend damit auseinandersetzen, dass die Kosten im Gesundheitswesen steigen. Die Menschen werden immer älter, die Honorare für Ärzte und Kliniken steigen und auch die Ausgaben für Medizin und Arzneimittel erhöhen sich rasant. Als Kostentreiber Nummer Eins nennt die PKV vor allem die steigenden Ärztehonorare. So muss die private Krankenversicherung genauso Kosten einsparen, wie die Gesetzlichen. Mit dem Unterschied, dass der Bund mit Zuschüssen die GKV als Solidargemeinschaft stützt.
Sonderkündigungsrecht bei Anhebung der PKV-Beiträge
Steigen die Beiträge innerhalb eines abgeschlossenen Tarifes, so können PKV-Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hierbei sollte beachtet werden, dass die Altersrückstellungen bei einem Tarifwechsel nicht mitgenommen werden können. Das bedeutet, dass sich ein Wechsel nur in den wenigsten Fällen lohnt, zumal die PKV-Branche beinahe flächendeckend ihre Beiträge erhöht. Wer dennoch einen Wechsel von der GKV in der PKV oder einen Tarifwechsel anstrebt, sollte sich im Vorfeld genau informieren. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen bieten eine unabhängige Beratung. Hier können Bürger Verträge vergleichen lassen, bevor diese tatsächlich bei dem PKV-Anbieter abgeschlossen werden. (sb)
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Bild: Margot Kessler / pixelio.de
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