Sonderkündigungsrecht bei PKV Tariferhöhung
Eine Erhöhung der privaten Krankenversicherungs- Tarife müssen nicht hingenommen werden: Betroffene können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder sich beschweren, wenn die PKV Tariferhöhungen vornimmt.
30.11.2010
Wie bereits berichtet werden zahlreiche private Krankenversicherungen (PKV) im kommenden Jahr ihre Beiträge erhöhen. Da einerseits davon auszugehen ist, dass viele Versicherte die Beitragserhöhungen nicht hinnehmen und stattdessen von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen werden und die Experten anderseits erwarten, dass durch die Gesundheitsreform die Zahl der privat Versicherten stark steigen wird, rechnet die Branche für das kommende Jahr mit erheblichen Umbrüchen.
Zahlreiche Maßnahmen im Sinne der Privaten Krankenversicherungen
Im Zuge der Gesundheitsreform der christlich-liberalen Bundesregierung, wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die privaten Krankenversicherungen künftig stärker zu unterstützen. So wird der Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den PKV erleichtert, die bisher der GKV vorbehaltenen Arzneimittelrabatte werden auf die PKV ausgeweitet und das für die privaten Versicherer besonders lukrative Geschäft der Zusatzversicherungen ist den gesetzlichen Krankenkassen künftig untersagt. Doch obwohl die PKV sich im Zuge der Zugeständnisse durch die schwarz-gelbe Bundesregierung auf erhebliche Mehreinnahmen, Kostenreduzierungen und Neukunden freuen können, haben zahlreiche private Versicherer ihre Kunden zum Jahresende über anstehende Beitragserhöhungen informiert. Bis zu zehn Prozent wollen unter anderem die private Krankenversicherung Central und die Alte Oldenburger ihr Beiträge in bestimmten Tarifen erhöhen.
Beschwerde beim Ombudsmann über die Beitragserhöhung möglich
Kunden, die mit den entsprechenden Beitragsanpassungen nicht einverstanden sind, können sich bei ihrer Versicherung oder dem zuständigen Ombudsmann über die Beitragserhöhung beschweren. Sie können innerhalb von vier Wochen auch von ihrem Sonderkündigungsrecht oder dem Tarifwechselrecht Gebrauch machen. Ein Versicherungswechsel kann sich dabei durchaus lohnen, wie ein Blick auf die Tarife des Marktführers DKV verdeutlicht. Allerdings muss die Kündigung das jeweilige Versicherungsunternehmen bis spätestens Ende des Jahres 2010 erreichen (einen Tag vor Inkrafttreten des neuen Beitragssatzes). Von den 3,1 Millionen Mitgliedern der DKV werden die Versicherten bei knapp einem Viertel der über 90 angebotenen Tarifvarianten in Zukunft höhere Beitragszahlungen leisten müssen. Dabei sind nicht nur verschiedene Vollversicherungen, sondern auch die Beihilfeversicherung, die Krankentagegeldversicherung, die Pflegezusatzversicherung und die Ergänzungsversicherungen zum GKV-Schutz von den Beitragsanpassungen betroffen. Nach eigenen Angaben der DKV waren die Beitragsanpassung notwendig, um die steigenden Kosten für die medizinischen Behandlungen aufzufangen.
Hier kann sich für die Betroffenen Versicherten der DKV ein Versicherungswechsel anbieten, denn nicht alle privaten Versicherungen haben ihre Beiträge gleichermaßen erhöht. Auch würde der mit den vermehrten Versicherungswechseln einhergehende erhöhte Konkurrenzdruck nach Ansicht der Experten dazu führen, dass die PKV in Zukunft eventuell etwas zurückhaltender mit ihren Beitragserhöhungen sind. Denn die Konkurrenz ist bislang die einzige Preisbremse, die die privaten Versicherungen davon abhält, ihre Beiträge beliebig auszuweiten – vom Gesetzgeber ist hier anders als in der GKV keine Höchstgrenze vorgegeben. So besteht die Gefahr, dass die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge aus reinem Profitinteresse erhöhen, wenn der Preisdruck in der Branche nicht groß genug ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen sehen sich geschwächt
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sehen ihre Position gegenüber den PKV durch die Gesundheitsreform erheblich geschwächt. Insbesondere die vom Gesetzgeber vorgesehen Beitragserhöhung und die Zusatzbeiträge könnte in Verbindung mit den vereinfachten Wechselmöglichkeiten zu einem erheblichen Mitgliederverlust bei den gesetzlichen Versicherungen führen, so die Befürchtung des GKV-Spitzenverbandes. Auch wäre die Anhebung des Beitragssatzes um 0,6 Prozent nicht notwendig gewesen, „wenn es ein echtes, engagierteres Sparpaket gegeben hätte“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes zur Gesundheitsreform.
Allerdings habe die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzierungsgesetz „dafür gesorgt, dass die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr auf einem soliden Fundament stehen“ betonte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes und ergänzte, dass trotz des erhöhten Wettbewerbsdruck aus Richtung der PKV „Schließungen oder Insolvenzen von Krankenkassen (…) durch das GKV-Finanzierungsgesetz (…) weitgehend ausgeschlossen“ werden. In den vergangenen Jahren hatten die GKV meist hohe Verluste zu verzeichnen, da die Einnahmen nicht zur Deckung der notwendigen Ausgaben ausreichten. Mit der im November 2010 beschlossene Gesundheitsreform bzw. insbesondere mit der Anhebung des Beitragssatzes wurden diese Defizite jedoch vorerst ausgeräumt. Eventuelle künftige Defizite sollen die gesetzlichen Versicherungen nach dem Willen des Gesetzgebers in erster Linie über die Erhebung von Zusatzbeiträgen auffangen. Die Befürchtung der Sozialverbände und Oppositionsparteien ist jedoch, dass den GKV aufgrund der Beitragserhöhungen, der Zusatzbeiträge und der vereinfachten Wechselmöglichkeiten in den kommenden Jahren verstärkt die Mitglieder weglaufen und sich überwiegend die Problemfälle (zum Beispiel chronisch Kranke, Pflegebedürftige), welche bei den PKV aufgrund der anstehenden Kosten nicht als Kunden akzeptiert werden, in den gesetzlichen Versicherungen sammeln. Dadurch würde sich nicht nur das Defizit in den gesetzlichen Krankenversicherungen wieder erheblich erhöhen, sondern das komplette Solidaritätsprinzip im Gesundheitssystem wäre ausgehebelt. (fp)
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