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Mindesthaltbarkeitsdatum wird missverstanden

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
26. Oktober 2011
in News
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Sind Nahrungsmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verzehrbar?

26.10.2011

Die Deutschen entsorgen Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH) oft vorschnell, obwohl die Produkte eigentlich noch zum Verzehr geeignet wären. So wandern nach Schätzungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) jährlich bis zu 20 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll.

In einer aktuellen Medienkampagne werden die Verbraucher daher zu einem sorgsameren Umgang mit den Lebensmitteln aufgerufen und auch über die Kennzeichnung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum wird diskutiert. Als mögliche Alternative ist eine Auszeichnung vergleichbar dem britischen Modell im Gespräch, bei dem das Datum mit „Best before“ angegeben wird. Denn nach Einschätzung der Experten interpretieren die Verbraucher den Ausdruck „Mindesthaltbarkeitsdatum“ oftmals falsch.

Fehlinterpretation des Mindesthaltbarkeitsdatums
Nachdem das Bundesverbraucherministerium bereits im Mai über die erschreckenden Nahrungsmittelmengen, die jedes Jahr weggeschmissen werden berichtet hatte (Tonnenweise Nahrungsmittel landen auf dem Müll), belegt nun eine im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums vom Forsa-Institut durchgeführte Umfrage, dass 58 Prozent der Deutschen regelmäßig Lebensmittel entsorgen. Bei 84 Prozent von ihnen ist ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum der Grund dafür, die Lebensmittel wegzuschmeißen. Denn die meisten Befragten zeigten sich davon überzeugt, dass Lebensmittel schlecht sind, sobald das MHD überschritten wurde. Eine Interpretation, die an dem ursprünglichen Ansatz des MHD, vollständig vorbei geht. Denn das seit 1984 in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung festgeschriebenen Mindesthaltbarkeitsdatum ist vielmehr als eine Art Gütesiegel gedacht, dass die Produktqualität bis zu dem genannten Termin gewährleisten sollte. Als Beispiel nannte die Lebensmittelexpertin Petra Teitscheid von der Fachhochschule Münster gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ Mineralwasser in Kunststoffflaschen, bei dem der Hersteller bis zum MHD „garantiert, dass die Kohlensäure so lange drinbleibt“ – was jedoch „überhaupt keinen Einfluss auf die Gesundheit“ habe.

Nach Ablauf des MHD Lebensmittel genau prüfen
Obwohl auch aus den Reihen der Politik Stimmen laut werden, die für eine Abschaffung des MHD bei gleichzeitiger Einführung eines Ersatzes nach dem britischen Vorbild der Kennzeichnung „Best before“ plädieren, setzt sich das Bundesverbraucherschutzministerium für eine Beibehaltung des MHD ein. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sei ein etabliertes Instrument, das sich seit Jahren bewährt habe, erklärte das Ministerium. Um die MHD-bedingte Lebensmittelverschwendung zu begrenzen, ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Verbraucherschutz lediglich eine verbesserte Aufklärung der Hersteller, Verbraucher und des Handels erforderlich. Im Gegensatz zu dem Verbrauchsdatum, welches als tatsächliches Verfallsdatum auf leicht verderblichen Produkten wie Fleisch oder Fisch zu finden ist, müsse das Mindesthaltbarkeitsdatum wieder verstärkt als Gütesiegel und wichtige Orientierungshilfe verstanden werden, erklärte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner. Zwar ist nach dem Ablauf des MHD durchaus eine gründliche Prüfung der Lebensmittel angebracht, dabei sollten die Konsumenten jedoch mehr auf ihre eigenen Sinne vertrauen, so die Aussage der Ministerin. Anhand von Aussehen, Geruch und Geschmack lasse sich meist eindeutig feststellen, ob ein Produkt abgelaufen ist oder nicht, betonte Aigner.

Lebensmittelhandel plädiert für Beibehaltung des Mindesthaltbarkeitsdatums
Auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) plädiert für eine Beibehaltung des MHD und erklärte, dies sei besser als sein Ruf. So geht der BVL davon aus, dass die Mehrheit der Deutschen das MHD nicht als Verfallsgrenze versteht, sondern als Aufforderung die Produkte nach dem aufgedruckten Zeitpunkt gründlich auf ihre Genießbarkeit hin zu überprüfen. Eine verbesserte Aufklärung bringe hier deutlich mehr Vorteile als die Einführung einer neuen Bezeichnung, so die Einschätzung des BVL. Denn mit jeder neuen Formulierung müssen die Verbraucher ebenfalls erst umzugehen lernen, betonte der BVL-Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch. Doch nicht nur die Endkonsumenten entsorgen massenhaft Lebensmittel wegen des abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums, auch in den Supermärkten werden sämtliche Waren mit überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatum grundsätzlich aussortiert. Einige vergeben diese Waren kurz vor dem Ablaufen des MHD an soziale Einrichtungen wie zum Beispiel die sogenannten Tafeln, viele schmeißen die Waren jedoch auch einfach weg, unabhängig davon, ob diese eigentlich noch genießbar wären oder nicht. Eine ausschließlich an die Verbraucher gerichtete Aufklärung, wie sie der BVL fordert, würde daher nur einem Teilaspekt des Problems gerecht. In Zukunft könnte das bisweilen wenig aussagekräftige MHD zunehmend durch Technologien ergänzt werden, die eine bessere Einschätzung des Lebensmittelzustandes erlauben. So setzt das baden-württembergische Unternehmen Bizerba auf Etiketten mit speziellen Druckfarbe, die sich umso schneller verfärben, je häufiger die Kühlkette des Produktes unterbrochen wird. Die sehr allgemeine Aussage des MHD ließe sich mit Hilfe der sogenannten TTI-Etiketten, welche die „Kühl-Historie jeder einzelnen Verpackung“ dokumentieren, deutlich konkretisieren, erklärte der Sales Director Labels and Consumables von Bizerba, Marc Büttgenbach.

Vorsicht bei Verzehr von abgelaufenem Fisch, Fleisch und Salat
In Bezug auf die Verzehrbarkeit von Lebensmitteln mit abgelaufenem MHD erklärte Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover, dass besondere Vorsicht zum Beispiel „bei geschnittenem Lachs in Folie und bei fein geschnittenem, in Folie verpacktem Salat“ geboten sei. Der Verzehr dieser Produkte nach Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums sei nicht zu empfehlen. Darüber hinaus ist Ahrens zufolge auch bei geschnittenen und abgepackten Wurstwaren Vorsicht angebracht. Milchprodukte wie Fruchtjoghurt und Buttermilch können hingegen – trotz möglicherweise festzustellender leichter geschmacklicher Veränderungen – auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verzehrt werden, erläuterte die Expertin. Generell beziehe sich das Mindesthaltbarkeitsdatum meist auf spezifischen Eigenschaften der Nahrungsmittel wie Geschmack, Geruch oder Nährstoffgehalt und verdorbene Produkte seien anhand des Geschmacks und Geruchs relativ leicht zu erkennen, so dass negative gesundheitliche Folgen durch den Verzehr abgelaufener Nahrungsmittel eher die Ausnahme bilden, erklärte die Expertin der Verbraucherzentrale. (fp)

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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