Patient stirbt nach Operation – Ärzte weisen Schuld von sich
23.11.2011
Zwei Ärzte stehen seit Mittwoch vor dem Landgericht Kempten, da sie laut Staatsanwalt einen Patienten nicht über die Risiken eines Eingriffs informiert haben. Der 50-jährige Mann ist 2006 nach einer Leberzellentransplantation gestorben, die im Rahmen einer Studie durchgeführt wurde.
Diskussion um Patienteneinwilligung
Die beiden Mediziner müssen sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Gericht verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie den Patienten über die Erfolgsaussichten getäuscht hätten. Der Patient nahm an einer Studie teil, in der ein neues Behandlungsverfahren angewendet werden sollte. Einer der Angeklagten äußerte sich zu den Vorwürfen wie folgt: „ Ich habe ihm deutlich gemacht, dass die Operation einen tödlichen Verlauf haben könnte.“ Zudem habe der Patient gewusst, dass es sich um ein neues Verfahren handelt.
Kürzlich gewann ein Arzt einen Prozess, in dem eine Patientin ihre Einwilligung zu einer Operation als unwirksam betrachtete, da sie die Aufklärung nicht verstanden hätte. Das Gericht entschied, dass dem Arzt nicht zuzumuten sei, ein Aufklärungsgespräch zu intensivieren oder zu wiederholen, wenn ihm kein Hinweis des Patienten vorliegt, dass dieser das Aufklärungsgespräch nicht verstanden hat. Die Patientin hätte nachfragen können. (ag)
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