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Auf schwarzes Dreieck im Beipackzettel achten

Astrid Goldmayer
Verfasst von Dipl. Geogr Astrid Goldmayer
3. Januar 2014
in News
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Schwarzes Dreieck weist auf eventuelle Nebenwirkungen hin

03.01.2014

Rund 150 Wirkstoffe werden seit dem 1. Januar 2014 mit einem schwarzen Dreieck im Beipackzettel gekennzeichnet. Damit sollen Patienten für eventuelle Nebenwirkungen sensibilisiert werden. Die betroffenen Medikamente sind jedoch nicht besonders unsicher und lösen auch nicht zwangsläufig starke Nebenwirkungen aus, wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mitteilt. Es seien jedoch wenig Informationen zu dem Arzneimittel verfügbar.

Schwarzes Dreieck dient der Sensibilisierung der Patienten
Seit Jahresbeginn kennzeichnet das schwarze Dreieck rund 150 Wirkstoffe in Medikamenten, die eventuelle Nebenwirkungen hervorrufen können. Meist handelt es sich dabei um Präparate, die erst seit Kurzem auf dem Markt sind oder für die bisher wenig Informationen verfügbar sind. Der Fachverband weist aber ausdrücklich daraufhin, dass betroffene Medikamente keinesfalls besonders unsicher sind oder grundsätzlich starke Nebenwirkungen auslösen. Patienten, die das schwarze Dreieck, das mit der Spitze nach unten zeigt, auf dem Beipackzettel entdecken, sollten besonders aufmerksam sein. Treten Nebenwirkungen auf, sollten diese umgehend mit dem behandelnden Arzt oder Apotheker besprochen werden.

Bei Nebenwirkungen von Medikamenten mit schwarzem Dreieck Arzt oder Apotheker informieren
Das schwarze Dreieck wird ergänzt durch den Hinweis: „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.″ Ein Ausschuss der europäischen Zulassungsbehörde EMA in London entscheidet, welche Wirkstoffe auf diese Weise gekennzeichnet werden müssen, um mehr Informationen zu dem Arzneimittel zu sammeln.

„Patienten sollten sich nicht wundern, wenn sie von ihrem Apotheker danach gefragt werden, ob sie ein Medikament gut vertragen oder ob sie Nebenwirkungen feststellen“, erläutert Professor Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. „Das hat nichts damit zu tun, dass der Apotheker an der Verträglichkeit eines Medikaments zweifelt. Es dient vielmehr dem Zweck, dass die Apotheker zu noch nicht etablierten Arzneimitteln mehr Informationen zusammentragen wollen, mit dem Ziel, die Arzneimitteltherapie noch sicherer zu machen.“ (ag)

Bild: jokerbomber / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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