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Ohne Impfschutz Schulverbot?

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
14. Oktober 2014
in News
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Ärzte bemängeln Defizite beim Impfschutz von Kindern

14.10.2014

Egal, um welche Kinderkrankheiten es sich handelt, der Impfschutz ist bei vielen Kindern derzeit nicht gegeben. Davon betroffen seien vor allem Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Denn Flüchtlingsfamilien würden medizinisch schlecht versorgt, das zeige sich auch beim Impfschutz der Kinder. Deshalb üben die Kinderärzte auch scharfe Kritik an der Gesundheitspolitik der Bundesregierung.

"Alle, die ins Land kommen, müssten eigentlich eine erneute Grundimmunisierung bekommen, um die Gefahr zu bannen. Aber das kostet Geld und Personal. Und das ist im Moment nicht ausreichend gesichert", kritisierte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) Wolfram Hartmann. Denn für jedes Kind gelte ein Recht auf Impfschutz gegen vermeidbare Erkrankungen wie Diphterie, Masern, Mumps, Windpocken, Tetanus und Polio, so Hartmann weiter zur "Welt".

Da auch bei anderen Kindern der Impfschutz mangelhaft sei, der Anteil der Impfverweigerer liege bei ca. 3 Prozent, fordert der Verband, dass Kinder ohne ausreichenden Impfschutz nicht in öffentliche Kitas und Schulen dürften.

Das Robert-Koch-Institut schätzt die Lage ähnlich ein: Insbesondere bei Masern werde nicht mit der nötigen Konsequenz geimpft, aber auch bei Standardimpfungen gegen Krankheiten wie Röteln, Mumps oder Hepatitis B gebe es Defizite. Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte fordert darüber hinaus ein Kita-Qualitätsgesetz, das einen bundesweit verbindlichen Mindeststandard gewährleistet.

Kinderärzte fordern für Kinder gesetzlich verankertes Grundrecht auf Impfschutz
Grundsätzlich bemängelt der Verband laut Welt, dass sich die Gesundheitspolitik der Bundesregierung im Wesentlichen auf die Pflege und Behandlung von Alten und chronisch Kranken konzentriere und dabei die Kindermedizin vernachlässige. Außerdem würde das Recht der Kinder auf körperliche und seelische Unversehrtheit in Deutschland zweitrangig gegenüber dem Erziehungsrecht der Eltern behandelt.

Verbandspräsident Hartmann fordert in diesem Zusammenhang, Kinderrechte durch eine Grundgesetzänderung zu stärken. Dies sei notwendig, damit künftig das "Grundrecht eines jeden Kindes höher zu bewerten ist als das Erziehungsrecht der Eltern", hatte Hartmann bei der Eröffnung des Kongresses am Sonntag vor 400 Teilnehmern gesagt. Es sei unhaltbar, "dass nach heutigem Recht auch solchen Eltern, die ihrer Fürsorgepflicht und ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen, ein "vorrangiger Stellenwert" eingeräumt wird", dem sich sowohl staatliche Organe wie auch die Ärzte beugen müssten, so Hartmann laut Ärzte Zeitung. Die elterliche Fürsorgepflicht werde zum Beispiel dann fahrlässig vernachlässigt, wenn einem Kind der derzeit mögliche Schutz "vor durch Impfung zu verhütende Erkrankungen" vorenthalten wird. Hartmann: "Aus ärztlicher Sicht müsse man hier von unterlassener Hilfeleistung" sprechen. Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit, zu dem auch Impfungen gehören, müsse stets Vorrang haben. Deshalb untermauerte der BVKJ seine Forderung, nur Kinder mit den anerkannten Basisimpfungen in öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen aufzunehmen. Hilfreich sei hierfür auch ein "Nationales Impfkonzept", an das sich bislang aber keine Bundesregierung herangetraut habe, kritisierte Hartmann. So seien auch in Zukunft gerade wenig gut behütete Kinder gefährdet, an Windpocken, Mumps oder Masern zu erkranken. (jp)

Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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