• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

EuG weist Sammelklage auf niedrigere Abgas-Grenzwerte für Autos ab

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
4. Mai 2018
in News
Teile den Artikel

Statt pauschaler Argumente müssten Kläger Schäden einzeln belegen

EU-Bürger können nicht pauschal niedrigere Abgasgrenzwerte für Autos verlangen. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg wies am Freitag, 4. Mai 2018, eine Sammelklage von 1.429 Personen als unzureichend begründet ab (Az.: T-197/17). Die Kläger hätten nicht dargelegt, inwieweit sie individuell unter Autoabgasen leiden und inwieweit die Belastung durch niedrigere Grenzwerte tatsächlich bereits geringer wäre.

Mit einer Verordnung aus 2016 hatte die EU-Kommission auf den Abgasskandal reagiert. Kern sind Messungen im realen Fahrbetrieb, damit die erhobenen Werte nicht durch eine Betrugssoftware manipuliert werden können. Das neue Prüfverfahren gilt allerdings nur für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen. Dabei sind die hier einzuhaltenden Grenzwerte höher als die früheren Grenzwerte.

Vor dem EuG wird die neue Verordnung von drei europäischen Hauptstädten und auch von zahlreichen Bürgern angegriffen.

Die Städte Paris (Az.: T-339/16), Brüssel (Az.: T-352/16) und Madrid (Az.: T-391/16) wollen die neuen Vorgaben kippen, sodass weiterhin die früheren Grenzwerte gelten. Sie machen geltend, die EU-Kommission sei gar nicht zuständig. Zudem verletze die Verordnung die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes und verstoße gegen das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Ziel eines hohen Umweltschutzniveaus. Über diese Klagen hat das EuGH noch nicht entschieden, die mündliche Verhandlung ist für den 17. Mai 2018 anberaumt.

Mit einer weiteren Sammelklage verlangten 1.429 Bürger, überwiegend aus Frankreich, Schadenersatz. Die höheren Grenzwerte führten zu einer schlechteren Luft und damit zu einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands. Sie machten sich daher erhebliche Sorgen auch um ihr Umfeld und verlören das Vertrauen, dass die EU sich bemüht, der Umweltzerstörung entgegenzutreten.

Diese Klage wies das EuG nun ab. Zur Begründung erklärten die Luxemburger Richter, Schadenersatz durch die EU komme nur bei einem „qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift“ in Betracht. Dabei müsse ein Schaden entstanden sein, der nachweislich auf das Fehlverhalten eines EU-Organs zurückgeht.

Hier hätten die Kläger aber keine individuellen Schäden nachgewiesen. Obwohl die sehr zahlreichen Kläger unter unterschiedlichen Bedingungen lebten und wohnten, hätten sie nur pauschal argumentiert und keine persönlichen Gesichtspunkte zu ihrer individuellen Abgasbelastung und gesundheitlichen Situation vorgetragen, rügte das EuG.

Auch sei offen, ob niedrigere Grenzwerte tatsächlich zu einer rascheren Minderung der Abgasbelastung führen würden. Ebenso könne es sein, dass Autofahrer ihre alten Wagen länger behalten, weil Autos, die die scharfen Grenzwerte einhalten, noch zu teuer sind.

Über die Rechtmäßigkeit der Verordnung sei damit nicht entschieden, betonte das EuG. „Die Abweisung der Sammelklage von 1.429 natürlichen Personen greift dem Ergebnis der von den Städten Paris, Brüssel und Madrid gegen die Verordnung der Kommission erhobenen Klagen nicht vor.“ Zudem können die Betreiber der Sammelklage noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Geheimnis zum Abnehmen: Kalter Tee zur Anregung der Fettverbrennung

Neuer Test kann Erdnussallergie zuverlässig diagnostizieren

Jetzt News lesen

Ein Glas Tomatensaft mit Basilikum garniert.

Tomaten-Soja-Saft gegen Entzündungen bei Übergewicht

28. Mai 2026
Frau hat eine Schwindelattacke.

Starker Anstieg psychischer Störungen

27. Mai 2026
Mensch mit krausen dunklen Haaren und Brille lächelt und verschränkt die Hände über dem Herzen vor beigefarbenem Hintergrund

So stärkt Dankbarkeit die Gesundheit

26. Mai 2026
Vergleich der Knochendichte: Auf der linken Seite ist ein gesunder Knochen, auf der rechten Seite ein poröser Knochen.

Osteoporose erhöht das frühzeitige Sterberisiko deutlich

26. Mai 2026
Frau hält Papier in Form einer Leber vor ihrem Bauch

Fettleber: Mariendistel-Wirkstoff & essbare TCM-Arzneimittel helfen nachweisbar

26. Mai 2026
Vier ältere Personen beim Fahrradfahren in der Natur

Radfahren verbessert nachweisbar Hirngesundheit & Wohlbefinden

26. Mai 2026

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR