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Organspende: Werden wir nun alle automatisch zu Spendern?

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
4. Oktober 2018
in News
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Neuer Gesetzesentwurf soll alle zu Organspendern machen, die nicht widersprechen

Jeder, der nicht dagegen widerspricht, wird automatisch zum Organspender – was in vielen europäischen Ländern bereits Gesetz ist, soll nun auch in Deutschland umgesetzt werden. Zumindest wenn sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit diesem Vorschlag durchsetzen kann. Mit diesem Modell soll der ständig sinkenden Zahl an Organspenden entgegengewirkt werden. Im Jahr 2017 ist ein neuer Tiefstand erreicht worden. Lediglich 797 Organspenden wurden verzeichnet, doch rund 10.000 Menschen warten auf ein lebensrettendes Organ.

Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) nimmt nun Stellung zu diesem Vorschlag und spricht sich für diese Lösung aus. „Diese Zahlen belegen eindrücklich, dass das bisherige System der Organspende verbessert werden muss“, sagt Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt und Generalsekretär der DGIIN in einer Pressemitteilung zu dem neuen Organspendekonzept.

Viele Menschen befürworten die neue Organspendelösung

In einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sprachen sich 72 Prozent der Teilnehmenden für eine Bereitschaft zur Organspende aus. Doch nur jeder zweite Befragte hatte einen Organspendeausweis. Nach derzeitigem Recht darf nur ein Organ zur Spende entnommen werden, wenn ein Spenderausweis vorliegt. Im Zweifelsfall können auch die Angehörigen über eine mögliche Spende entscheiden. Die neue Organspende-Widerspruchslösung soll diesen Prozess nun umkehren.

Einfach oder doppelt?

Bundesgesundheitsminister Spahn bevorzugt eine doppelte Widerspruchsvariante, bei der die Angehörigen noch das Recht zum Widerspruch haben, bevor die Organe entnommen werden. Die Mehrheit der DGIIN-Mitglieder sprach sich allerdings für eine einfache Widerspruchslösung aus, bei der nur der Spender selbst zu Lebzeiten widersprechen kann. Ob einfach oder doppelt – beide Varianten würden die Zahl der Spenderorgane deutlich erhöhen. Der BzgA-Umfrage zufolge lehnen nur 14 Prozent der Befragten eine Organentnahme grundsätzlich ab.

Die DGIIN steht hinter dem Konzept

Wie die Gesellschaft berichtet, war in der Umfrage eine große Mehrheit der Mitglieder für die Organspende-Widerspruchslösung. Die DGIIN geht nun noch einen Schritt weiter und fordert ein Gesamtpaket mit weiteren Maßnahmen und einer dazugehörigen gesellschaftlichen Diskussion. Die Widerspruchslösung allein reiche noch nicht aus, um eine Trendwende in der Transplantationsmedizin herbeizuführen, so die Meinung der Experten.

Nicht nur der Wille zählt

Unter anderem sehen die DGIIN-Mediziner dringenden Verbesserungsbedarf bei den klinikinternen Abläufen. Oft scheitere eine Organentnahme nicht nur am Willen des Spenders, sondern auch an den komplexen Abläufen innerhalb des medizinischen Systems und dem zunehmenden Personalmangel in den Krankenhäusern. „Als Fachgesellschaft begrüßen wir daher einen weiteren Gesetzesentwurf“, betont Janssens. Ein neues Gesetz müsse die Transplantationsbeauftragten stärken, den Vorhalteaufwand für die Organentnahme besser vergüten und Möglichkeiten sichern, einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall zeitnah und flächendeckend festzustellen, resümiert der Chefarzt.

Eine passive Entscheidung

Die neue Widerspruchslösung soll eine Entscheidung bei denjenigen herbeiführen, die sich nicht aktiv entscheiden. Da ein Großteil der Menschen eine Organspende nicht ablehnt, aber auch nicht aktiv wird, um einen Spenderausweis zu beantragen, soll der Gesetzesentwurf die passive Entscheidung zugunsten der Organentnahme verschieben. Der DGIIN-Präsident Professor Dr. Stefan John fordert eine breite gesellschaftliche Debatte, in der auch Bedenken ernst genommen werden. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass jeder seine Möglichkeit zum Widerspruch kennt. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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