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Gibt es für Medikamente im Straßenverkehr etwas wie die Promillegrenze?

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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31. Juli 2019
in News
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Promille-Höchstgrenze für Arzneimittel im Straßenverkehr?

Den meisten Menschen ist bekannt, dass manche Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Gibt es für Arzneimittel im Straßenverkehr aber auch etwas Vergleichbares wie die Promillegrenze beim Alkohol? Gesundheitsexperten klären auf.

Arzneimittel können gefährlich werden

Wer Arzneimittel einnimmt, setzt vor allem auf deren heilende Wirkung. Doch viele Medikamente haben auch unerwünschte Nebenwirkungen, die so stark ausfallen können, dass sie die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. „Müdigkeit, verlangsamte Reaktion und Einschränkungen bei der Wahrnehmung von Abstand und Geschwindigkeit machen Medikamente am Steuer zum Risiko im Straßenverkehr“, schreibt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auf seiner Webseite. Daher scheint die Vorstellung, dass es für Arzneimittel im Straßenverkehr etwas Vergleichbares wie die Promillegrenze beim Alkohol gibt, gar nicht abwegig. Allerdings ist dem nicht der Fall, erklärt der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in einer aktuellen Mitteilung.

Ein Fünftel aller Medikamente hat Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit

Laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) haben rund ein Fünftel aller derzeit auf dem Markt erhältlichen Medikamente Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit.

„Neben zahlreichen verschreibungspflichtigen zählen auch viele frei verkäufliche Medikamente (darunter Schmerzmittel, Schnupfenspray, Hustensaft, Appetitzügler u.a.) zu den verkehrsrelevanten Medikamenten“, schreiben die Experten.

Und: „Zudem enthalten einige Medikamente Alkohol im zweistelligen Prozentbereich als Auszugsmittel oder Konservierungsstoff.“

Worauf muss man also achten, wenn man Medikamente genommen hat und Auto fahren will? Der Krebsinformationsdienst des DKFZ erläutert die Rechtslage: Was ist erlaubt, worauf ist zu achten und welche Alternativen bieten sich an?

Arzt riet vom Autofahren ab

„Gibt es einen festgelegten Medikamentengrenzwert, der über meine Fahrtüchtigkeit entscheidet?” So lautete die Frage einer Patientin an den Krebsinformationsdienst.

Den Angaben zufolge hatte ihr Arzt ihr vom Autofahren abgeraten, da sie wegen ihrer Krebserkrankung ambulant Zytostatika zur Hemmung der Zellteilung erhält.

Diese Medikamente sind dafür bekannt, Übelkeit und Schwindel zu verursachen sowie die Reaktionsfähigkeit zu beeinflussen.

Monoklonale Antikörper, die bei bestimmten Formen von Brustkrebs und Magenkrebs verordnet werden, haben ähnliche Nebenwirkungen.

Doch: „Etwas Vergleichbares wie die Promillegrenze beim Alkohol gibt es für Medikamente nicht“, erklärt Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes am Deutschen Krebsforschungszentrum zu der eingangs erwähnten Frage.

„Viele Arzneimittel zeigen starke individuelle Wirkunterschiede, so dass die Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit nur geschätzt werden kann. Daher empfehlen wir, auf den Rat des Arztes zu hören – zum eigenen Schutz und dem der anderen Verkehrsteilnehmer.“

Die rechtliche Lage

Laut der Straßenverkehrsordnung ist das Autofahren unter Einnahme von Medikamenten erlaubt, wenn die Medikamente notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.

Der behandelnde Arzt ist demnach verpflichtet, die Fahrtauglichkeit des Patienten zu beurteilen und ihn entsprechend in Kenntnis zu setzen. Für ein Fahrverbot hat der Mediziner juristisch keine Handhabe.

Ist ihm aber bekannt, dass ein Patient trotz Fahruntauglichkeit Auto fährt, so kann er dies der zuständigen Führerscheinstelle melden – er ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Entscheidung liegt vielmehr in seinem ärztlichen Ermessen.

Ärztliche Schweigepflicht einerseits und Verkehrssicherheit andererseits sind abzuwägen. Konkret heißt das meistens, dass der Arzt eine Warnung ausspricht und sich diese schriftlich bestätigen lässt. Für alles Weitere ist dann der Patient selbst verantwortlich.

Nicht nur Arzneimittel und ihre Nebenwirkungen sind für Krebspatienten triftige Gründe, das Auto stehen zu lassen. Ein Schwächeanfall, Übelkeit oder ein instabiler Kreislauf können im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen führen.

Grundsätzlich gilt: Unabhängig von der Empfehlung des Arztes, jeder Patient ist vor dem Tritt aufs Gaspedal verpflichtet, seine physische und psychische Fahrtauglichkeit selbstkritisch einzuschätzen.

Und wenn ein Unfall passiert?

Wenn es unter Medikamenteneinnahme zu einem Unfall kommt, übernimmt die KFZ-Haftplicht-Versicherung nicht unbedingt den entstandenen Schaden.

Der Versicherungsschutz kann vor allem dann entfallen, wenn der Patient vom Arzt explizit auf seine Fahruntüchtigkeit hingewiesen wurde.

Zudem kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen: Eine Geld- oder Freiheitsstrafe wegen fahrlässigen Eingriffs in den Straßenverkehr und, bei Personenschaden, wegen Körperverletzung.

„Die Verantwortung für das Fahren und seine Folgen liegen allein beim Patienten. Dessen sollte sich jeder bewusst sein“, sagt Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst.

Übrigens ist es keine Lösung, bei vorliegender Fahruntüchtigkeit vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Denn die meisten Bestimmungen gelten auch für alle anderen Transportmittel, angefangen vom Fahrrad über das Motorrad und den Roller bis hin zum Traktor.

Alternativen zum Selbstfahren

Wer Bedenken hat, sollte auf Nummer sicher gehen und Freunde und Verwandte um Hilfe bitten oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Wenn es um Fahrten zur Behandlung oder zur Reha geht, tragen gesetzliche und private Krankenkassen die Kosten, vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor.

Je nach Situation erstatten sie die Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi oder Krankenfahrdienste.

Patienten müssen aber mit einer Eigenbeteiligung rechnen. Die Höhe dieser Zuzahlung und Möglichkeiten, sich davon befreien zu lassen, können bei der jeweiligen Kasse erfragt werden. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ): Promille-Höchstgrenze für Medikamente im Straßenverkehr?, (Abruf: 31.07.2019), Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)
  • Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR): Expertentipps zu Medikamenten im Straßenverkehr, (Abruf: 31.07.2019)
  • Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC): Medikamente im Straßenverkehr - Fluch & Segen, (Abruf: 31.07.2019), Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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