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Polizei warnt vor illegalen E-Zigaretten-Liquids: Lebensbedrohliche Folgen möglich

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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21. Dezember 2019
in News
Eine E-Zigarette vor verschiedenen Liquids
Laut dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sind illegale "Liquids" von E-Zigaretten immer häufiger mit synthetischen Cannabinoiden oder K.O.-Tropfen versetzt. Diese Mischungen können bei Konsum lebensbedrohliche Zustände auslösen. (Bild: interklicks/stock.adobe.com)
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Polizeiwarnung: Illegale Liquids für E-Zigaretten können zu medizinischen Notfällen führen

Die Polizei warnt vor medizinischen Notfällen beim Konsum von E-Zigaretten mit illegalen Liquids. In Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Jahr bereits mehrere Fälle bekannt, in denen Konsumierende dieser illegalen Substanzen notärztliche Hilfe benötigten.

Nachdem es in den USA nach dem Gebrauch elektronischer Zigaretten (E-Zigaretten) zu zahlreichen Todesfällen gekommen war, hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Anfang Dezember darauf hingewiesen, dass in Deutschland bislang keine lebensbedrohliche Vergiftung durch das „Dampfen“ bekannt wurde. Doch illegale Liquids für E-Zigaretten können lebensbedrohliche Zustände auslösen. Darauf weist die Polizei in NRW jetzt hin.

Liquids mit synthetischen Cannabinoiden oder K.O.-Tropfen versetzt

Das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass illegale „Liquids“ von E-Zigaretten immer häufiger mit synthetischen Cannabinoiden oder K.O.-Tropfen versetzt sind. Laut der Polizei können diese Mischungen bei Konsum lebensbedrohliche Zustände auslösen. Das LKA NRW warnt daher vor dem Konsum dieser „Liquids“.

Konsumierende benötigten notärztliche Hilfe

Den Angaben zufolge wurden in NRW in diesem Jahr mehrere Fälle bekannt, in denen Konsumierende dieser illegalen Substanzen notärztliche Hilfe benötigten.

Für Konsumierende ist eine exakte chemische Zusammensetzung der Drogen nicht zu erkennen und die Wirkung auf den Organismus nicht einschätzbar. Meist lassen die Verpackungen der illegalen Liquids keine Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der hochgefährlichen Inhaltsstoffe zu.

Oft sind die Produkte sogar mit dem Hinweis versehen: „NOT FOR HUMAN CONSUMPTION“ (übersetzt: nicht für den menschlichen Konsum bestimmt).

Wesentlich höhere Wirkstärke

Laut dem LKA ähneln die Wirkungen der künstlich hergestellten „Cannabinoide“ denen von THC (Tetrahydrocannabinol), dem berauschenden Wirkstoff von Cannabis. Sie haben aber häufig eine wesentlich höhere Wirkstärke.

In Nordrhein-Westfalen besteht bei einigen Fällen der Verdacht, dass es sich bei der zugeführten Substanz um „GBL“ (Abkürzung für: Gamma-Butyrolacton) handeln könnte.

Ein Nachweis im Blut der Geschädigten wurde bislang nicht erbracht weil „GBL“ im Körper schnell abgebaut wird. Ein Nachweis der Substanz kann nur gelingen, wenn die E-Zigarette oder das E-Liquid untersucht werden kann.

Bei Übelkeit sofort zum Arzt

Das LKA hat zwei Tipps, die Konsumierende von Liquids in E-Zigaretten beachten sollten:

  • Informieren Sie sich vor dem Konsum von E-Zigaretten über die Qualität und Herkunft des Liquids!
  • Lehnen Sie das Angebot ab, an fremden E-Zigaretten zu ziehen!

Zudem weist die Polizei darauf hin, was im Notfall zu tun ist: Wenn Sie Übelkeit verspüren – begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung! (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen: Das LKA NRW warnt vor medizinischen Notfällen beim Konsum von E-Zigaretten mit illegalen Liquids, (Abruf: 21.12.2019), Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Studie zu E-Zigaretten: In Deutschland bislang keine bedrohliche Vergiftung durch „Dampfen“, (Abruf: 21.12.2019), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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