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Süßigkeiten-Rückruf: Es droht Erstickungsgefahr!

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
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19. September 2021
in News
Eine Frau mit einem Baby auf dem Arm nimmt eine Schokolade aus einem Regal im Supermarkt.
Zwei Süßigkeiten werden wegen einer erhöhten Erstickungsgefahr zurückgerufen. (Bild: Joshhh/stock.adobe.com)
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Erhöhtes Erstickungsrisiko: Süßigkeiten werden zurückgerufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und ein Hersteller von Süßigkeiten informieren über einen Rückruf. In einer Gelee-Süßigkeit führen die enthaltenen Zusatzstoffe zu einer erhöhten Erstickungsgefahr beim Verzehr. Von dem Konsum wird daher dringend abgeraten.

Die AsRopa Food GmbH ruft zwei Gelee-Pudding-Süßigkeiten zurück. Zum einen handelt es sich dabei um das Produkt „Yuki&Love OJuice Mango Jelly“ mit der Artikelnummer 51418, zum anderen um das Produkt „Yuki&Love OJuice Litschi Jelly“ mit der Artikelnummer 51420. Die betroffenen Waren wurden in Verpackungseinheiten zu 240 Gramm angeboten und haben alle das Mindesthaltbarkeitsdatum 23. Juli 2022.

Erstickungsgefahr durch Kombination von Risikofaktoren

Nach Angaben des Herstellers wurden in den Gelee-Puddings die Inhaltszusatzstoffe Carageen (E407) und Johannesbrotkernmehl (E410) verwendet. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beseht eine erhöhte Erstickungsgefahr, wenn diese Art von Gelee-Süßigkeiten bestimmte Zusatzstoffe zum Verdicken nutzen, da aufgrund der Konsistenz, Form, Größe und Art der Aufnahme mehrere Risikofaktoren kombiniert auftreten und somit die Gefahr erhöht ist, dass die Süßigkeiten im Hals stecken bleiben.

Bereits im Jahr 2004 hat eine Kommission der Europäischen Union entschieden, dass die Einfuhr oder das Inverkehrbringen von Gelee-Süßwaren in Minibechern untersagt ist, wenn diese die Lebensmittelzusatzstoffe E400, E401, E402, E403, E404, E405, E406, E407, E407a, E410, E412, E413, E414, E415, E417 und/oder E418 enthalten.

Wo wurden die Produkte verkauft

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf der Webseite „lebensmittelwarnung.de“ mitteilt, wurden die Waren hauptsächlich in den Bundesländern Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gehandelt.

Wo können die Gelee-Puddings umgetauscht werden?

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aufgrund der bestehenden Erstickungsgefahr die Süßigkeiten nicht verzehren. Laut dem Hersteller können Kundinnen und Kunden die vom Rückruf betroffene Ware in die jeweilige Einkaufsstätte zurückbringen. Der Kaufpreis werde dort erstattet. (vb)

Lesen Sie auch: Rückruf: Pilz-Gift in Spaghetti entdeckt.

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Yuki&Love OJuice Jelly (veröffentlicht: 16.09.2021), lebensmittelwarnung.de
  • Kommission der Europäischen Union: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION über die Aussetzung des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern (Stand: 13. April 2004), mobil.bfr.bund.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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