Vorsicht vor verstecktem Zucker in vermeintlich gesunden Lebensmitteln
16.11.2013
Verbraucher sollten beim Lebensmitteleinkauf nicht auf Werbeslogans zur Gesundheit hereinfallen. Oft würden Hersteller tricksen, etwa indem sie Produkte mit enthaltenen Vitaminen bewerben, aber einen hohen Zucker- oder Fettgehalt verschweigen.
Gesundheitsbezogene Werbung verbieten
Verbraucherschützer warnen davor, auf Werbeslogans der Lebensmittelhersteller hereinzufallen, wenn diese ihre Produkte als gesund deklarieren. Misstrauen sei angebracht, wenn etwa auf den Inhalt von Vitamin C hingewiesen wird, denn oft versteckt sich auch ein hoher Anteil an Fett oder Zucker in den vermeintlich gesunden Lebensmitteln. Andreas Winkler von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch meint: „Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sollten generell verboten werden.“
Fruchtquark mit dreimal so viel Zucker
Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg beschäftigte sich am vergangenen Donnerstag mit dem Thema. Die deutsche Wettbewerbszentrale hatte den Allgäuer Joghurthersteller Ehrmann verklagt, da dieser seinen Fruchtquark „Monsterbacke“ mit dem Werbespruch „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ bewirbt. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, damit das positive Image von Milch auf das Produkt zu übertragen, obwohl der Fruchtquark fast dreimal so viel Zucker enthalte. Der Spruch müsste durch weitere Hinweise zum behaupteten Vorteil ergänzt werden – Milch gelte schließlich als gesund – forderte auch der EU-Gutachter. Das Unternehmen hält dagegen, dass es sich bei dem Spruch nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe handele.
Wissenschaftlicher Nachweis erforderlich
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz bestätigt, ist es Lebensmittelherstellern laut EU-Health-Claims-Verordnung nicht ohne Weiteres erlaubt, mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben. Nur wenn wissenschaftlich nachgewiesen, dürfen dementsprechende Aussagen getroffen werden. So dürfe ein Hersteller zwar werben mit der Behauptung „verringert Müdigkeit“, wenn das Produkt Magnesium enthält. Die Aussage „reduziert Haarausfall“ hingegen wäre untersagt.
Liste mit erlaubten Aussagen
Seit Dezember letzten Jahres gibt es eine Liste mit erlaubten Behauptungen. Sie wurde von der EU-Kommission erstellt und umfasst 222 Aussagen. Noch geprüft werden sollen rund weitere 2.000 Angaben. Verbraucherschützer stehen der Health-Claim-Verordnung jedoch oft skeptisch gegenüber. So kritisiert Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen: „Viele Hersteller bedienen sich einfach der langen Liste an erlaubten Aussagen anders als ursprünglich gedacht.“ Sie würden ihre Produkte mit Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Substanzen anreichern, um eine positive gesundheitliche Aussage auf die Verpackung drucken zu können. Dann spiele es keine Rolle mehr, dass das Produkt nach wie vor beispielsweise viel Fett und Zucker enthalte. Schauff kritisiert: „Das ist nicht im Sinne der Erfinder.“
Goldener Windbeutel
Der gemeinnützige Verein Foodwatch verleiht seit 2009 jährlich einen Negativpreis für „die dreisteste Werbemasche bei einem Kinderprodukt“, den „Goldenen Windbeutel“. 120.000 Verbraucher hatten sich im laufenden Jahr an der Abstimmung beteiligt. Die Quarkspeise „Monsterbacke“ landete dabei auf dem vierten Platz. Gewonnen hatte das Getränk „Capri-Sonne (Orange)“ des Herstellers Wild/SiSi-Werke, welches nur wenig Frucht, jedoch sechseinhalb Stück Würfelzucker enthalte. (ad)
Bild: Lupo / pixelio.de
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