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Ärztekammern: Nein zur Sterbehilfe

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
13. Dezember 2014
in News
Leseminuten 2 min

Ärztekammern: Nein zur Sterbehilfe

13.12.2014

Die Bundesärztekammer bleibt bei ihrem Nein zur Suizidbeihilfe. Mediziner hierzulande würden zwar Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben leisten. Da Schwerkranke teilweise aber auch in die benachbarte Schweiz reisen, um dort Sterbehilfe zu erhalten, dürfte die Diskussion über das umstrittene Thema auch hierzulande weitergehen.

Nein zur Suizidbeihilfe
Die Bundesärztekammer in Deutschland bleibt ungeachtet der Diskussion über die Sterbehilfe in Politik und Gesellschaft bei ihrem Nein zur Suizidbeihilfe. Dies berichtet die Nachrichtenagentur AFP. In einer am Freitag nach einer Vorstandsitzung der Bundesärztekammer veröffentlichten Erklärung heißt es, dass für alle Ärzte in Deutschland gelte, dass sie Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben leisten sollten. Weiter wird mitgeteilt, dass die Berufsordnungen der Ärztekammern einheitlich und bundesweit formulierten, dass es die Aufgabe von Ärzten sei, „das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten“.

Ärzte-Chef will Verbot von gewerbsmäßigen Sterbehilfeorganisationen
Die Position wurde der Nachrichtenagentur dpa zufolge vom Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery in Anwesenheit der 17 Regionalvertreter vorgetragen. Es gebe keinen Ansatz für eine Änderung der Berufsordnung. Man könne auch nicht davon sprechen, dass es in dieser Position einen Flickenteppich in Deutschland gebe, obwohl einige regionale Ärztekammern in ihren Berufsordnungen von den Formulierungen der Bundesärztekammer abweichen. Es sei keine gesetzliche Änderung nötig, sagte Montgomery an die Adresse der Politik gerichtet, außer ein Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfeorganisationen.

„Suizid-Tourismus“ in die Schweiz
Die Diskussion über das äußerst umstrittene Thema dürfte jedoch auch nach diesem Nein weitergehen. Zwar ist die Beihilfe zum Selbstmord sowohl in Deutschland als auch in den meisten anderen europäischen Staaten verboten, in der Schweiz besteht jedoch keine entsprechend eindeutige gesetzliche Regelung. Daher reisen auch manche schwerkranke Deutsche zum „Suizid-Tourismus“ ins Nachbarland. Häufige Gründe für den Suizid in der Schweiz sind Experten zufolge unter anderem neurologische Erkrankungen, Krebs, rheumatische Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten. Oft litten die Betroffenen auch an mehreren Krankheiten gleichzeitig. (ad)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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