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Arbeitnehmer: Nach langer Krankheit besser schrittweise in den Job zurück

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
20. Juni 2016
in News
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Nach langwieriger Krankheit: Schrittweise zurück in den Job
Waren Arbeitnehmer lange Zeit arbeitsunfähig, fällt die Rückkehr in den Job oft schwer. Experten raten Betroffenen, nichts zu überstürzen und Schritt für Schritt wieder in den Arbeitsalltag einzusteigen. Helfen kann hier ein betriebliches Eingliederungsmanagement.

Nach langwieriger Krankheit zurück in den Job
Wenn Beschäftige aufgrund einer langwierigen Krankheit Wochen oder Monate nicht zur Arbeit gehen konnten, sollten sie besser langsam in den Job zurück kehren. Häufig ist eine schrittweise Wiedereingliederung möglich und auch sinnvoll. Laut der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DEGAU) hätten Arbeitnehmer, die etwa wegen Krebs oder einem Schlaganfall für längere Zeit krankgeschrieben waren, einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung.

Schrittweise Erhöhung der Stundenzahl
Auch andere Experten weisen auf diese Möglichkeit hin: Marie Rösler von der Krebsgesellschaft Bremen erklärte in einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa: „Der Arbeitgeber muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, wenn jemand mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig war.“ Der Arbeitgeber sollte dabei klären, wie die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters überwunden werden kann und welche Leistungen und Hilfen derjenige dafür braucht. Es kommt hier immer auf den einzelnen Fall an, wie das im Detail aussehen kann. Zum Beispiel kann die schrittweise Erhöhung der Stundenzahl eine Möglichkeit sein.

Arbeitsplatz an eigene Erkrankung anpassen
Laut Aussage Röslers ist das BEM vielen Arbeitnehmern allerdings unbekannt. Daher reagierten viele Beschäftigte nicht, wenn sie vom Arbeitgeber ein Schreiben mit dem Angebot zum BEM erhalten. Es sei jedoch eine gute Möglichkeit, den Arbeitsplatz an die eigene Erkrankung anzupassen. Dieses Instrument steht schon seit über zehn Jahren zur Verfügung. „Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten“, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Webseite. Es „dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit“ und sichert „durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten“. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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