Immer wieder Ärger um die Übernahme von PKV-Krankenversicherungen: Ein weiteres Gericht verurteilte die zuständige Arbeitsagentur zur Übernahme der Krankenkassen-Beiträge eines Hartz IV-Empfängers.
(17.06.2010) Eine offenkundige Rechtslücke im Hartz IV System beschert den Sozialgerichten immer wieder Arbeit. Arbeitsagenturen verweigern ALG II Beziehern die volle Kostenübernahme der Privaten Krankenversicherung (PKV). Betroffen sind vor allem ehemalige Selbstständige, die nun mehr keine Chance haben, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Denn einmal draussen, ist der Weg in die Gesetzliche versperrt.
Im konkreten Fall weigerte sich die zuständige Hartz IV Behörde die vollen Kosten für die PKV Krankenversicherung zu übernehmen. Lediglich ein Zuschuss wolle die Arbeitsagentur zahlen und zwar in der Höhe der normalen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen. Den Rest müssten die Betroffenen vom wenigen Hartz IV Regelsatz begleichen. Nun hat jedoch ein weiteres Sozialgericht entschieden, dass ALG II Bezieher die vollen Kosten für die PKV übernommen werden müssen, so das Sozialgericht Chemnitz (Az.: S 3 AS 450/10).
Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen kam ebenfalls zur selben Ansicht. Auch ALG II Beziehern müssen die vollen PKV-Beiträge erstattet werden, das gelte sowohl für den Basistarif, als auch für weitere Tarife, wenn diese kostengünstiger als der Basistarif sind. Ansonsten sei das Existenzminimum des Leistungsempfängers nicht mehr gesichert (AZ: L 12 B 107/09 SO ER). Teilweise müssen die Betroffenen über 160 Euro aus dem Regelsatz begleichen, da bleibt für den Lebensunterhalt kaum mehr etwas übrig. Eine vollkommende Ungleichbehandlung auch deshalb, weil ehemals freiwillig gesetzlich Versicherte die vollen Kosten erstattet bekommen. Der Gesetzgeber sollte hier endgültig eine Regelung finden, da es ansonsten zu weiteren, berechtigten Klagen kommt. (sb)
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