• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
Verlust von zehn Punkten IQ durch COVID-19 20. Mai 2022
COVID-19: Diese Erkrankungen erhöhen die Sterblichkeit 17. Mai 2022
COVID-19: Diese Zellmutationen bestimmen schweren Krankheitsverlauf 16. Mai 2022
COVID-19-Pandemie: Kupfer kann Coronavirus beseitigen 7. Mai 2022
COVID-19: Frühere Infektionen mit SARS-CoV-2 können gegen Omikron-Variante helfen 1. Mai 2022
Weiter
Zurück

Beweislastumkehr wegen unterlassener ärztlicher Untersuchungen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
11. April 2016
in News
Bild: magdal3na - fotolia
Teile den Artikel

BGH: Arzt im Entschädigungsstreit aber dennoch nicht wehrlos
Karlsruhe (jur). Ärzte, die die nach Lage der Dinge gebotenen Untersuchungen nicht veranlassen, begehen einen schweren „Befunderhebungsfehler“. Im Fall einer Klage führt dieser zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. April 2016, veröffentlichten Urteil betont (Az.: VI ZR 146/14). Danach müssen die Gerichte aber dennoch auch anderen möglichen Ursachen der Gesundheitsschäden nachgehen.

Der Kläger leidet an schwersten Gesundheitsschäden, die er auf eine Sauerstoffunterversorgung während seiner Geburt zurückführt. Dem Frauenarzt seiner Mutter wirft er vor, er habe ein sogenanntes HELLP-Syndrom nicht erkannt. Dies ist eine mit einer Funktionsstörung der Leber verbundene starke Veränderung des Blutbildes, wobei die Buchstaben HELLP für die veränderten Blut-Parameter stehen.

Bild: magdal3na - fotolia
Bild: magdal3na – fotolia

Konkret hatte die Mutter zum Ende ihrer Schwangerschaft einen erhöhten Blutdruck, massives Nasenbluten und eine erhöhte Eiweißausscheidung im Urin. Der Frauenarzt diagnostizierte lediglich eine „leichte Blutdruckerhöhung“, ohne weitere Untersuchungen zu veranlassen.

Hierzu stellte nun der BGH klar, dass es sich hier nicht um einen Diagnoseirrtum, sondern um einen „Befunderhebungsfehler“ handelt. Denn Grund der Fehldiagnose sei, „dass der Arzt die nach dem medizinischen Standard gebotenen Untersuchungen erst gar nicht veranlasst hat“. Dies könne zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen, wenn das ärztliche Versäumnis „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ Ursache späterer Gesundheitsschäden ist.

Eine solche Beweislastumkehr gilt bei „groben Behandlungsfehlern“. Dann muss der Arzt nachweisen, dass sein Fehler nicht die Ursache für spätere Gesundheitsschäden war. Wenn ihm dies nicht gelingt, wird zugunsten des Patienten die Ursächlichkeit des Fehlers angenommen.

Hier habe der Frauenarzt es nicht bei der Diagnose eines erhöhten Blutdrucks belassen dürfen, sondern habe weitere Untersuchungen veranlassen müssen, betonte der BGH. Dies führe zur Beweislastumkehr.

Dennoch müssten auch die Gerichte die notwendigen „Befunde“ erheben. Hier habe der Sachverständige zwar erklärt, dass die heutigen Gesundheitsschäden des Klägers durch eine frühere Entbindung vermutlich hätten vermieden werden können. Als Ursache der Gesundheitsschäden komme nach dem Gutachten aber auch eine spätere Hirnschädigung infolge einer Infektion in Betracht.

Obwohl sich der Frauenarzt hierauf gestützt und auch hierzu ein Gutachten verlangt habe, sei in der Vorinstanz das Oberlandesgericht (OLG) München dem nicht weiter nachgegangen. Dies soll das OLG nun noch nachholen. Denn die Beweislastumkehr nehme dem Arzt nicht die Möglichkeit, „den Beweis des Gegenteils zu führen“, heißt es in dem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 26. Januar 2016. (mwo/fle)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel
Reiten eignet sich nicht nur für einen Ausflug ins Grüne, sondern auch als Gesundheitssport. Auf dem Pferd ist der ganze Körper gefordert. (Bild: ARochau/fotolia.com)

Rumpf, Becken, Beine: Beim Reiten wird der gesamte Körper gefordert

(Bild: Andrzej Tokarski/fotolia.com)

Bundesfinanzminister Schäuble warnt vor illegalen Arzneimitteln

Jetzt News lesen

Eine Honigbiene sammelt Nektar von einer Blüte.

Virus-Pandemie unter Bienen: Neue Variante bedroht Honigbienen weltweit

19. Mai 2022
Frau hat abgenommen und passst nicht mehr in ihre alte Hose.

Abnehmen durch Reduzierung der internen Hungerreize

19. Mai 2022
Gesunde Lebensmittel aus einer mediterranen Ernährung.

Ernährung: Diese Lebensmittel halten das Gehirn fit

19. Mai 2022
Führt der Konsum von Cranberry-Kapseln zu weniger Harnwegsinfekten? Mediziner untersuchten jetzt die Auswirkungen des Konsums von Cranberry-Kapseln bei älteren Frauen. (Bild: Tim UR/fotolia.com)

Ernährung: Cranberries verbessern Gedächtnis und beugen Demenz vor

19. Mai 2022
Eine Frau im jungen, mittleren und fortgeschrittenen Alter.

Alterung: Möglicher Ursprung für körperlichen Verfall entdeckt

19. Mai 2022
Die chemische Struktur von Melatonin neben dem Umriss eines menschlichen Kopfes.

Melatonin-Einnahme gegen Schlafstörungen – Welche Dosis wirkt?

19. Mai 2022

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR