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Corona-Massentests für Schulen, Kitas, Krankenhäuser und Pflegeheime

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
30. Mai 2020
in News
Leseminuten 2 min
Eine medizinische Fachkraft hält ein Stäbchen für einen Rachenabstrich in der Hand.
Bisher werden Tests in der Regel nur bei einem konkreten Infektionsverdacht durchgeführt. (Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv)

Auf SARS-CoV-2-Infektionen sollen Massentestungen in Einrichtungen folgen

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf eingereicht, der eine breitere Testung der Bevölkerung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 ermöglichen soll. Auf diese Weise sollen Infektionsketten in Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime, Lebensmittelfirmen und ähnlichen Einrichtungen schneller aufgedeckt werden.

Bisher werden vor allem Menschen auf das Sars-CoV2-Virus getestet, die Symptome haben. Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums könnte sich dies in Zukunft ändern.

Verstärkte Tests in bei Menschen ohne Symptome

Schüler, Lehrer, Kitakinder und ihre Erzieherinnen könnten künftig verstärkt auf Corona getestet werden. Die geplante Ausweitung von Tests auch auf Menschen ohne Symptome soll sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem auf diese Bereiche erstrecken.

Neuer Verordnungsentwurf

Wie aus einem Verordnungsentwurf des Ministeriums für erweiterte Tests hervorgeht, könnten demnach künftig „alle Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen (z.B. Schlachthöfen), gastronomischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kitas und Schulen)“ getestet werden, wenn dort Fälle mit Covid-19 aufgetreten sind. Der Entwurf sei innerhalb der Bundesregierung in die Abstimmung gegeben worden, teilte ein Sprecher mit. Die Verordnung solle rückwirkend zum 14. Mai in Kraft treten.

Test für Kontaktpersonen von Infizierten

Tests sollen zudem möglich werden für alle, die Kontakt mit Infizierten hatten. Angeordnet werden müssen sie allerdings zuvor durch die örtlichen Gesundheitsämter. Bundestag und Bundesrat hatten Mitte Mai beschlossen, dass die Krankenkassen künftig auch die Kosten für Corona-Tests (ca. 50 Euro) bei Menschen ohne Symptome übernehmen müssen. Bisher wird in der Regel nur bei konkretem Infektionsverdacht getestet.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte laut Mitteilung: „Auch Menschen ohne Symptome können das Sars-CoV2-Virus übertragen. Deswegen ist es sinnvoll, möglichst das gesamte, enge Umfeld zu testen, wenn Infektionen festgestellt werden.“ Besonders Patienten, Bewohner und Angestellte in Pflegeheimen und Krankenhäusern könne man so besser schützen. (vb; Quelle: dpa)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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