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Corona-Pandemie: 250 Euro Schmerzensgeld für absichtliches Husten

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
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14. Dezember 2020
in News
(Bild: alexanderuhrin/Stock.Adobe.com)
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Absichtliches Anhusten kostet 250 Euro Schmerzensgeld

Ein absichtliches Anhusten während der Corona-Pandemie kann ein 250 Euro hohes Schmerzensgeld zur Folge haben. Denn solch ein Verhalten ist als „eine vorsätzliche Gesundheits- und Körperverletzung zu qualifizieren”, entschied das Amtsgericht Braunschweig in einem am Sonntag 13. Dezember 2020 bekanntgegebenen Urteil vom 11. Dezember 2020 (Az.: 112 C 1262/20).

Mann hustete Kläger bewusst im Streitgespräch an

Konkret ging es um eine Hustenattacke Anfang April 2020 auf dem Altstadtmarkt in Braunschweig. Der Kläger, ein Angestellter der Stadt, war auf dem Marktgelände für die dortige Sicherheit und damit auch für die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Marktbesuchern zuständig. Als ein Mann in einer Warteschlage den Sicherheitsabstand nicht einhielt, kam es zu einem Streit.

Der Mann zeigte sich nicht nur beleidigend und uneinsichtig, er trat aus Verärgerung auch ganz nah an den Kläger heran und hustete ihm bewusst ins Gesicht.

Amtsgericht Braunschweig sieht vorsätzliche Körperverletzung

Das kostet 250 Euro Schmerzensgeld, befand das Amtsgericht. Das absichtliche Anhusten in Zeiten der Corona-Pandemie sei als vorsätzliche Gesundheits- und Körperverletzung zu qualifizieren. Es habe nicht nur eine hohe Gefahr einer Infektion des Gegenübers mit dem SARS-CoV-2-Virus bestanden, sondern auch eine erhebliche psychische Belastung des Klägers, sich angesteckt zu haben und möglicherweise zu erkranken. Nach dem Vorfall befand sich der Kläger für zwei Wochen in Quarantäne.

Ob die beiden Beteiligten tatsächlich infiziert waren, konnte wegen mangelnder Testkapazitäten bei fehlenden Symptomen nicht festgestellt werden. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Sebastian Bertram
Quellen:
  • Amtsgericht Braunschweig, Aktenzeichen: 112 C 1262/20

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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