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Coronavirus: Einreisende aus Risikogebieten dürfen 14 Tage nicht in Schule oder Kita

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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9. März 2020
in News
Ein leeres Klassenzimmer
In Bayern dürfen Kinder und Jugendliche, die aus Coronavirus-Regionen zurückkehren, für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Kita. (Bild: bluedesign/stock.adobe.com)
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Coronavirus-Verfügung zum Besuch von Schulen und Kitas erlassen

Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich immer weiter aus. In Deutschland gibt es laut dem Robert Koch-Institut (RKI) mittlerweile über 800 bestätigte Infektionen. Weltweit haben sich bereits über 100.000 Menschen infiziert. In Bayern wurde nun beschlossen, dass Kinder und Jugendliche nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet für zwei Wochen nicht in die Schule bzw. die Kita dürfen.

„Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten“, heißt es in der Coronavirus-Allgemeinverfügung des bayerischen Gesundheitsministeriums.

Verschiedene italienische Risikogebiete

Wie es in einer Mitteilung des Ministeriums heißt, sind Risikogebiete laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“.

In Italien gehören dazu Südtirol (entspricht Provinz Bozen) in der Region Trentino-Südtirol, die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch

Zur Begründung für die Maßnahme steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: „Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt.“

Zudem ist das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten „abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden.“

Und weiter: „Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.“

Verbreitung der Infektion unterbinden

„Deshalb ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden“, betonte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums.

„Diese Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen. Die Anordnung ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.“

In der Allgemeinverfügung wird weiter erläutert: „Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.“ (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol, (Abruf: 08.03.2020), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Allgemeinverfügung des StMGP zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. (Abruf: 08.03.2020), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • Robert Koch-Institut (RKI): COVID-19: Internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland, (Abruf: 08.03.2020), Robert Koch-Institut (RKI)
  • Robert Koch-Institut (RKI): COVID-19: Fallzahlen in Deutschland, China und weltweit, (Abruf: 08.03.2020), Robert Koch-Institut (RKI)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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