• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
Coronavirus-Epidemie schon vor mehr als 20.000 Jahren in Asien? 22. April 2021
COVID-19: Gürtelrose durch Biontech-Impfung? 22. April 2021
COVID-19: Wirkstoff Budesonid – Hilft die Behandlung mit Asthma-Mitteln? 22. April 2021
COVID-19: UV-Strahlung reduziert die Ausbreitung 22. April 2021
COVID-19: Chinin aus dem tropischen Cinchona-Baum als mögliche Therapieoption 21. April 2021
Weiter
Zurück

Urteil: Depressionen wegen früherer Fehlgeburt darf nicht Elterngeld mindern

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
17. März 2017
in News
Leseminuten 2 min
Nicht alle Patienten mit einer Depression sprechen auf die zur Verfügung stehenden Medikamente an. Möglicherweise könnte ihnen ein Antibiotikum helfen. (Bild: Africa Studio/fotolia.com)

BSG klärt Elterngeld nach schwangerschaftsbedingter Erkrankung
Ist eine Frau wegen einer Fehlgeburt und einer anschließenden Depression längere Zeit arbeitsunfähig krankgeschrieben, darf dies bei einer erneuten Schwangerschaft und Geburt eines Kindes nicht zu weniger Elterngeld führen. Denn die Depression ist eine „schwangerschaftsbedingte Krankheit“, bei der Elterngeldberechnung bleiben Zeiten der Krankschreibungen und damit einhergehende geringere Einkünfte daher außen vor, urteilte am Donnerstag, 16. März 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 10 EG 9/15 R).

Geklagt hatte eine Frau aus Bayern, die im Herbst 2011 zum wiederholten Mal eine Fehlgeburt erlitt. Wegen der Fehlgeburt erkrankte die Frau an einer Depression. Ihr Arzt schrieb sie daraufhin krank.

(Bild: Africa Studio/fotolia.com)

Erst im Dezember 2012 konnte sie wieder arbeiten. Da war sie erneut schwanger. Diesmal endete die Schwangerschaft glücklich. Im April 2013 brachte sie einen Sohn zur Welt.

Die frischgebackene Mutter ging in Elternzeit und beantragte Elterngeld. Doch dieses viel geringer aus, als gedacht.

Denn die Elterngeldstelle hatte bei der Berechnung des Elterngeldes die Einkünfte der letzten zwölf Monate berücksichtigt, also auch jene Zeiten, in denen die Frau wegen ihrer Fehlgeburt und Depression krankgeschrieben war und geringere Einkünfte hatte.

Die Mutter hielt diese Berechnung für fehlerhaft. Das Gesetz sehe vor, dass „eine Krankheit, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war“, bei der Elterngeldberechnung unberücksichtigt bleiben müsse. Daher müsse ihr höherer Verdienst vor der Fehlgeburt in die Elterngeld-Berechnung einfließen.

Das Land Bayern meinte, dass Zeiten für eine schwangerschaftsbedingte Krankheit nur dann bei der Elterngeldberechnung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Schwangerschaft auch tatsächlich mit der Geburt eines Kindes geendet habe, für das die Mutter Elterngeld bezieht. Dies sei aber hier nicht der Fall gewesen.

Das BSG gab jedoch der Mutter recht. Nach dem Gesetzeswortlaut sei „eine“ Schwangerschaft ausreichend, so dass dabei auftretende Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeiten bei der Elterngeldberechnung unberücksichtigt bleiben. Die Klägerin könne daher eine Berechnung des Elterngeldes nach ihren Einkünften verlangen, die sie vor der Fehlgeburt erzielt hatte. Die Zeit ihrer Krankheit bleibe bei der Zwölf-Monats-Frist unberücksichtigt.

Dabei spiele es keine Rolle, ob die krankheitsauslösende Schwangerschaft mit der Geburt des lebenden Kindes endete oder ob die Krankheit erst nach der Schwangerschaft auftrat.

Denn der Gesetzgeber habe die besonderen gesundheitlichen Risiken einer Schwangerschaft auffangen wollen, so der 10. BSG-Senat. Diese Risiken sollten nicht dazu führen, dass Mütter ein geringeres Elterngeld erhalten. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


Nächster Artikel
In solchen Streifen am Himmel halluzinieren Verschwörungsfantasten "Chemtrails", die geheime Verschwörer ausschcken, um die Menschen zu vergiften. (kawest/fotolia.com)

Ausgegrenzte sind deutlich anfälliger für Verschwörungswahn

Die Einnahme von starken Schmerzmitteln (Opioiden) ist im Jahr 2015 deutschlandweit deutlich gestiegen. (Bild: denisismagilov/fotolia.com)

Einnahme von Schmerzmittel mit Opioiden führt bei vielen Menschen zur Abhängigkeit

Jetzt News lesen

Alte Frau wird gegen Corona geimpft.

COVID-19: Gürtelrose durch Biontech-Impfung?

22. April 2021
Eine Papiertüte mit Shiitake-Pilzen auf einem Tisch

Krebs: Täglicher Konsum von Pilzen schützt vor Erkrankung

22. April 2021
Mund und Zähne einer Person in Nahaufnahme.

COVID-19: Gute Mundhygiene scheint Krankheitsschwere zu reduzieren

22. April 2021
Grafik einer Krebszelle.

Krebs mit Elektrospray behandelt – Tumor schrumpfte in einer Woche um 80 Prozent

22. April 2021
Eine Frau mit weißem Kittel sieht in ein Mikroskop.

SARS-Coronavirus unterscheidet sich von anderen Coronaviren

22. April 2021
Werden wir in Zukunft mit der Hilfe eines Proteins aus Wurmlarven ein effektives Medikament gegen Asthma entwickeln können? (Bild: Orawan/Stock.Adobe.com)

COVID-19: Wirkstoff Budesonid – Hilft die Behandlung mit Asthma-Mitteln?

22. April 2021

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR