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Digitale Gesundheitsdaten: Einführung der E-Patientenakte schrittweise

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
1. Januar 2021
in News
Artz überprüft auf dem Tablet in die elektronische Patientenakte.
Ab Januar 2021 wird die Elektronische Patientenakte eingeführt. (Bild: Robert Kneschke/stock.adobe.com)
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E-Patientenakte startet in diesem Jahr

In diesem Jahr steht die verbindliche Einführung der elektronische Patientenakte bevor. Damit wird ein wichtiger Schritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen umgesetzt, der vielversprechende Vorteile erhoffen lässt. Allerdings sind noch manche Fragen offen.

Für Patientinnen und Patienten sollen 2021 digitale Zeiten anbrechen: Dokumente für Arztbesuche können künftig auch in eine Smartphone-App. Zum Start sei nicht alles perfekt, sagt der Minister. Aber anfangen soll es jetzt.

Start im Januar

Mit Unterlagen zur eigenen Gesundheit ist es für viele so eine Sache: Da ist die Karteikarte beim Hausarzt. Und noch eine in jeder weiteren Praxis. Röntgenbilder und Impfpass liegen schon mal irgendwo in Schubladen. Zum 1. Januar ist nun ein neues freiwilliges Angebot an mehr als 73 Millionen Versicherte gestartet, solche Dokumente und einiges mehr digital und gebündelt zu speichern: in elektronischen Patientenakten (ePA), abrufbar per Smartphone.

In einer Testphase soll das Vorzeigeprojekt von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber erst einmal kontrolliert in Gang kommen. Denn die Vernetzung mit den Praxen ist nicht leicht. Zum Datenschutz gibt es amtliche Kritik.

Wieso überhaupt eine digitale Patientenakte?

Nach jahrelangem Gezerre um mehr Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte will Spahn die Digitalisierung endlich voranbringen. Und die E-Akte ist da ein zentrales Element, das Erleichterungen für Patientinnen und Patienten, aber auch für Ärztinnen und Ärzte konkret spürbar machen soll. Zum Beispiel, um unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, weil man Daten zu eingenommenen Medikamenten oder früheren Behandlungen beim Termin in der Praxis nicht parat hat.

Dabei soll die ePA nach und nach mehr können. Neben Arztbefunden, Röntgenbildern und Blutwerten sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital abrufbar sein. Was sie speichern wollen und was nicht, entscheiden nur die Patientinnen und Patienten selbst.

Wie geht es genau los?

Die Einführung soll ebenfalls schrittweise laufen – denn es geht um ein technisches Großprojekt. Ab 1. Januar haben alle Versicherten Anspruch darauf, eine ePA-App von der Kasse zu bekommen. Mit Inhalten füllen können sie die vorerst selber. Und nicht-digitale Unterlagen müssen anfangs noch per Handy oder Tablet eingescannt werden. Daneben gibt es einen Bereich mit Versicherten-Informationen der jeweiligen Kassen, etwa mit Erinnerungsfunktionen oder einer Art Quittung über abgerechnete Leistungen.

Einen weiteren Bereich sollen Ärzte mit medizinischen Daten speisen. Die Vernetzung im Live-Betrieb soll im ersten Quartal 2021 aber zunächst nur mit ausgewählten Praxen in Berlin und der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe getestet werden.

Was sagen die Ärzte?

Nach und nach sollen sich dann mehr Praxen anschließen – direkt eine digitale Revolution erwartet die Ärzteschaft jedoch nicht. „Wenn die Technik steht und reibungslos funktioniert, hat die ePA sicherlich das Potenzial, eine sinnvolle Ergänzung im Behandlungsalltag zu sein“, sagt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen. Die Erwartungen sollten aber nicht zu groß sein. Versicherte müssten Dokumente aktiv freischalten. „Für viele ältere Patienten wird das eine Hürde sein.“

Für die Praxen ersetze die ePA auch nicht die medizinische Dokumentation und die Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten. Zu Jahresbeginn fehlten zudem noch passende Verbindungsgeräte für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Bis 1. Juli müssen dann aber alle 200.000 Praxen für die ePA technisch vernetzt sein.

Was sagen Kassen und Verbraucherschützer?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) setzen auf eine breite Nutzung der neuen Möglichkeiten. „Die elektronische Patientenakte ist ein Meilenstein auf dem Weg, die Digitalisierung für eine bessere Versorgung zu nutzen“, sagt die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer. Sie hoffe auf viel Interesse unter den Versicherten.

Auch die Verbraucherzentralen sehen große Chancen, die Versorgung digital zu verbessern und stärker am Patientenbedarf auszurichten. Das müsse aber allen offenstehen, auch ohne mobiles Gerät. Sie warben deshalb zuletzt noch für Terminals in Kassen-Geschäftsstellen. Ab Juli 2021 möglich sein soll nun, E-Akten auch in Arztpraxen befüllen zu lassen – mit einer neuen PIN-Nummer und der elektronischen Gesundheitskarte.

Was ist mit dem Datenschutz?

Spahn verspricht „höchste Standards“. Vom obersten Datenschützer Ulrich Kelber bekommt die E-Akte aber eine Warnung mit auf die erste Etappe. In der Kritik steht eine vorerst „abgespeckte“ Version der Zugriffsrechte. So können Patientinnen und Patienten festlegen, welche Daten in die E-Akte sollen und welcher Arzt beziehungsweise welche Ärztin sie sehen darf.

Feinere Steuerungen der Zugriffe nur für einzelne Dokumente kommen aber erst Anfang 2022. Das zwinge zu „Alles oder Nichts“, monierte Kelber – der Zahnarzt könne Befunde des Psychiaters sehen. Die Kassen verständigten sich mit dem Datenschützer auf einen „umfangreichen Informationstext“, wie es beim Spitzenverband heißt. Den bekomme jede/r, der eine ePA will. (fp; Quelle: Sascha Meyer, dpa)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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