Gutachten deckt Versäumnisse bei der Prüfung der Karten auf
04.02.2014
Die Anfang des Jahres eingeführte elektronische Gesundheitskarte mit Bild ist möglicherweise rechtswidrig. Dies berichtet das „Hamburger Abendblatt“ mit Verweis auf ein Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Demnach würden die Karten gegen geltendes Recht verstoßen, da die Krankenkassen versäumt hätten, die Fotos zu prüfen.
Fotos auf den neuen „E-Cards“ offenbar nicht verifiziert
Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, sei die neue elektronische Gesundheitskarte möglicherweise rechtswidrig. Dabei beruft sich das Blatt auf ein „bislang geheimes“ Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Demnach hätten die Kassen die Bilder auf den sogenannten „E-Cards“ oder „eGKs“ nicht geprüft, wodurch diese gegen geltendes Recht verstoßen würden. „Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen", so ein Zitat aus dem Gutachten im Hamburger Abendblatt.
Mitglieder schicken Bilder von „Darth Vader“ ein
Laut der Zeitung war das Problem erst erkannt worden, als die Kassen von ihren Mitgliedern Fotos des „Star Wars“- Charakters „Darth Vader“ zugesandt worden waren – doch auch zuvor hatte es schon Bilder von bekannten Persönlichkeiten wie Brad Pitt oder Lady Gaga gegeben, diese wären jedoch nicht gleich aufgefallen. Wie viele Prominente oder fiktive Figuren derzeit also die E-Gesundheitskarten zieren, bleibt vermutlich ein Geheimnis – für die KBV Grund, um schwere Vorwürfe zu erheben: „Bei Erstellung der eGK erfolgt eine Verifizierung der Angaben in keinem Punkt. (…) Dadurch werden durch die Krankenkassen keine Identitätsnachweise ausgestellt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen." Demzufolge seien die Karten laut der Bundesvereinigung prinzipiell ungültig und müssten eingezogen, oder aber nachgerüstet werden.
Zwischen 55 und 60 Millionen elektronische Gesundheitskarten im Umlauf
Ein riesiges Problem für die Kassen, denn mittlerweile sind zwischen 55 und 60 Millionen elektronische Gesundheitskarten im Umlauf. Dabei hatte es im Vorfeld einige Schwierigkeiten gegeben, unter anderem weil sich viele Versicherte geweigert hatten, den Kassen ein Bild von sich zu überlassen. Seit Anfang 2014 ist die Karte nun jedoch Pflicht und enthält neben den persönlichen Daten ein Foto des Versicherten – zum einen um Verwechslungen zu vermeiden, zum anderen um die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen zu minimieren. Damit trage das Lichtbild laut dem Bundesministerium für Gesundheit dazu bei „Kosten zu sparen“ – was angesichts der Vorwürfe der KBV nun jedoch nicht mehr sehr glaubwürdig erscheint.
Bundesministerium sieht keinen Fehler
Nach Ansicht des Ministeriums sei den Kassen kein Fehler anzulasten, berichtet das Hamburger Abendblatt. Demnach habe ein Sprecher gegenüber der Zeitung erklärt, dass es zwar unbestritten sei, „dass die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein muss“ – dafür sei zwar unter anderem eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, diese müsse „jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung“ erfolgen. Wann genau die Prüfung der Übereinstimmung von Karteninhaber und Foto geschehe – hierzu habe es laut dem Blatt seitens des politischen Sprechers jedoch keine Information gegeben.
„Stoppt die e-card“ engagiert sich für Abschaffung der Karte
Kritik an der eGK gibt es jedoch nicht erst seit diesen Tagen, stattdessen warnen Experten schon seit Jahren vor dem Missbrauch der elektronischen Plastikkarten. Auch die Aktion „Stoppt die e-card“, ein breites Bündnis von 54 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden, engagiert sich hier und fordert die Abschaffung der Karte: „Die NSA hat vorgemacht, wie schnell Daten zu entschlüsseln sind", so Dr. Manfred Lotze, Vertreter der Ärzteorganisation IPPNW im Bündnis – „Das sollte auch den letzten Sicherheitsgläubigen eines Besseren belehren. Wer Medizindaten braucht, holt sie sich – illegal durch Datendiebstahl oder legal mit Hilfe von kurzfristigen Gesetzesänderungen.“ (nr)
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