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Erhöhte Rente bei Pflege von Angehörigen

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
7. November 2014
in News
Leseminuten 2 min

Pflege erhöht den Rentenanspruch

07.11.2014

Die Pflege von Angehörigen ist oftmals eine enorme Herausforderung, die viel Zeit in Anspruch nimmt und eine normale Berufstätigkeit der Pflegenden nicht selten unmöglich macht. Die Betroffenen müssen ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren, was nicht nur direkte Einkommenseinbußen, sondern auch verringerte Einzahlungen in die Rentenkasse zur Folge hat.

Um Nachteile für die spätere Rente der Pflegenden auszugleichen, zahlt die Pflegekasse Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, berichtet die Deutsche Rentenversicherung Bund. Voraussetzung sei ein Zeitaufwand für die Pflege von mindestens 14 Stunden pro Woche. Bei Pflege mehrerer Personen, können die einzelnen Pflegezeiten zusammengerechnet werden, so die Mitteilung weiter. Allerdings erfolge die Renten-Zuzahlung nur, wenn die ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nimmt.

Nachteile für die Rente werden ausgeglichen
Die Pflege von Angehörigen zu Hause hat unter gesellschaftlichen Gesichtspunkten hohen Wert, doch kann oft die „eigene berufliche Tätigkeit durch den damit verbundenen Zeitaufwand nur eingeschränkt ausgeübt werden“, erläutert die Deutsche Rentenversicherung. Um die hiermit verbundenen Nachteil für die späteren Rentenzahlungen auszugleichen, zahle die Pflegekasse gegebenenfalls zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung ein. Hier können den offiziellen Angaben zufolge „je nach Dauer der wöchentlichen Pflege und in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit Beiträge zwischen 118 und 418 Euro im Monat gezahlt“ werden. Auf diese Weise erhöhe sich der monatliche Rentenanspruch nach einem Jahr Pflege um sieben bis 22 Euro. Ob ein Anspruch auf die Renten-Zuzahlung besteht beziehungsweise ob die Voraussetzungen erfüllt sind, werde von der Pflegekasse geprüft, wobei die notwendigen Angaben beim Pflegenden erfragt werden.

Ausführlichere Informationen zu den Ansprüchen der Pflegenden finden sich in der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“, welche die Deutsche Rentenversicherung im Internet unter "deutsche-rentenversicherung.de" kostenlos zur Verfügung stellt. Auch kann die Broschüre über das gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 bestellt werden. (fp)

Bild: Gerda Mahmens / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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