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Gesundheitsrisiko: Abermals gefährliche Pflanzengifte in Kräutertees

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
13. Februar 2018
in News
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Kräuter- und Kamillentees namhafter Hersteller mit Pflanzengiften verunreinigt

Obwohl Experten schon seit Jahren an die Anbieter von Kräutertees appellieren, bei Anbau und Ernte von Pflanzen für die Kräutertee- und Teeherstellung mehr Sorgfalt walten zu lassen, werden in Tees immer wieder gefährliche Pflanzengifte nachgewiesen. So auch in einer aktuellen Recherche des Norddeutschen Rundfunks.

Kräutertees mit Schadstoffen belastet

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) appelliert bereits seit einigen Jahren an die Anbieter von Kräutertees, bei Anbau und Ernte von Pflanzen für die Kräutertee- und Teeherstellung Sorgfalt walten zu lassen. Trotzdem gibt es immer wieder Schlagzeilen wie: Viele Kamille- und Kräutertees mit Schadstoffen verunreinigt, Bio-Kräuter-Babytees mit krebserregenden Stoffen belastet, oder: Schädliche Stoffe in schwarzem Tee festgestellt. Ganz aktuell zeigt nun erneut eine Recherche des Norddeutschen Rundfunks (NDR), dass Kräuter- und Kamillentees namhafter Hersteller teilweise mit Pflanzengiften verunreinigt sind.

Als gesundheitlich bedenklich eingestuft

„Kräutertees namhafter Hersteller sind zum Teil mit Pflanzengiften in einem Maße verunreinigt, dass deren Aufnahme als gesundheitlich bedenklich eingestuft wird“, schreibt der NDR auf seiner Webseite.

Das haben Recherchen und Stichproben des NDR Verbrauchermagazins „Markt“ ergeben.

Demnach wurden bei einer Laboranalyse in sechs von dreizehn gängigen Kräuter- und Kamillentees aus Supermärkten und Discountern in einer Stichprobe sogenannte Pyrrolizidinalkaloide (PA) entdeckt.

Diese Stoffe können zu Leberschädigungen und Leberkrebs führen.

Erbgutverändernde und krebsauslösende Wirkung

„PA sind sekundäre Inhaltsstoffe, die von Pflanzen gebildet werden, um Fraßfeinde abzuwehren. In Lebensmitteln sind sie unerwünscht, da sie die Leber schädigen und im Tierversuch erbgutverändernde und krebsauslösende Wirkungen zeigten“, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme.

„Mit PA verunreinigte Kräutertees, einschließlich Rooibostee, sowie schwarzer und grüner Tee und Honig sind die Hauptquellen, über die Verbraucherinnen und Verbraucher PA aufnehmen können. Die in diesen Lebensmitteln enthaltenen PA-Mengen können sowohl für Kinder als auch für Erwachsene bei längerer (chronischer) Aufnahme gesundheitlich bedenklich sein“, heißt es dort weiter.

„Es besteht die Möglichkeit, dass geringste Mengen ausreichen, um Krebs zu verursachen“, sagte Prof. Edmund Maser vom Institut für Toxikologie der Universität Kiel, laut NDR.

Der Toxikologe fordert, dass jegliche Lebensmittel – so auch Tees – frei von PA sein sollten.

Den Angaben zufolge sind die Gifte in Unkraut enthalten, das zwischen den Teekräutern wächst und mit der Ernte in den Tee gelangen kann.

Kein gesetzlicher Grenzwert

Es gibt zwar keinen gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für PA in Lebensmitteln, doch das BfR hat eine Höchstaufnahmemenge errechnet. Sie liegt bei einem 70 Kilogramm schweren Erwachsenen bei 0,49 Mikrogramm pro Tag.

Das von „Markt“ beauftragte Labor hat jedoch Werte von bis zu 1,7 Mikrogramm PA pro Liter gemessen.

Mit einer großen Tasse Tee hätte man die Höchstaufnahmemenge danach also schon erreicht.

Drei Pfefferminztees und drei Kräutermischungen untersucht

Laut NDR reagierten die betroffenen Unternehmen unterschiedlich, als sie mit den Ergebnissen konfrontiert wurden.

Manche Firmen wiesen darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Grenzwert gibt, andere erklärten, sie verfolgten bereits ein Minimierungskonzept bei ihren Tees.

Untersucht worden waren drei Pfefferminztees und drei Kräutermischungen: „Ja! Pfefferminze“ von Rewe, „Minze“ von Teekanne, „Westminster Pfefferminze“ von Aldi, „Kloster Kräuter Mischung“ von Edeka, „Kräuter pur würzig frisch“ von Meßmer und „Lord Nelson 6 Kräuter“ von Lidl. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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