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Gesetzlich Versicherte: Krankenkassen-Zusatzbeitrag wird 2020 steigen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
29. Oktober 2019
in News
2 Leseminuten

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

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Ein Puzzle, das Euroscheine und Münzen abbildet, mit einer Aussparung mit dem Wort Zusatzbeitrag

Im kommenden Jahr wird wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,2 Prozent angehoben. (Bild: DOC RABE Media/fotolia.com)

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Durchschnittlicher Krankenkassen-Zusatzbeitrag wird 2020 leicht steigen

Viele gesetzlich Versicherte müssen ab nächstem Jahr mehr für ihre Krankenversicherung zahlen. Denn laut dem Bundesministerium für Gesundheit wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2020 leicht angehoben.


Einer Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zufolge wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2020 um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben. Laut dem Ministerium führen gewollte Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft dazu, dass die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunkturlage sei es daher angezeigt, den durchschnittlichen Beitragssatz anzuheben, um die zu erwartenden Ausgaben zu finanzieren.

Ein Puzzle, das Euroscheine und Münzen abbildet, mit einer Aussparung mit dem Wort Zusatzbeitrag
Im kommenden Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,2 Prozent angehoben. (Bild: DOC RABE Media/fotolia.com)

Finanzreserven sind auf mehr als 20 Milliarden Euro gestiegen

Wie das BMG erklärt, ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz eine statistische Orientierungsgröße für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen und von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen sind. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Kasse selbst fest.

Trotz Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags sind Senkungen bei Krankenkassen mit zu hohen Finanzreserven ab nächstem Jahr möglich. Den Angaben zufolge sind die Finanzreserven der Kassen in den letzten Jahren auf über 20 Milliarden Euro gestiegen. Über die Hälfte der Krankenkassen verfügt derzeit über mehr als eine Monatsausgabe Betriebsmittel und Rücklagen. Solange sie diese Quote überschreiten, dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Laut dem BMG müssen einige Kassen, deren Finanzreserven deutlich über eine Grenze von einer Monatsausgabe hinausgehen, diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise abbauen.

Wie es in der Mitteilung heißt, wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nach Auswertung der Prognosen des Schätzerkreises zur Einnahmen-und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet. Dieser ergibt sich aus der Differenz der vom Schätzerkreis einvernehmlich prognostizierten Einnahmen des Gesundheitsfonds von 240,2 Milliarden Euro sowie der mehrheitlich vom Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit erwarteten Ausgaben der GKV im kommenden Jahr von rund 256,8 Milliarden Euro.

Nicht voreilig wechseln

Wer von einer teuren Krankenkasse zu einer günstigeren wechselt, kann oft kräftig sparen. Wer aber mit seiner Kasse zufrieden ist, sollte nicht nur auf den Beitrag schauen. Denn oft lässt sich auch sparen, wenn die Kasse benötigte Extraleistungen übernimmt – etwa für eine ärztlich verordnete Osteopathie oder einen Zuschuss für eine professionelle Zahnreinigung. (ad)

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesministerium für Gesundheit: Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz steigt im nächsten Jahr moderat, (Abruf: 29.10.2019), Bundesministerium für Gesundheit

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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