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Gesundheitscheck vor der Einstellung ist kein Muss

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
2. Februar 2015
in News
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Arbeitgeber dürfen keinen Gesundheitscheck von ihren zukünftigen Angestellten verlangen

02.02.2015

Ist das Vorstellungsgespräch überstanden und der neue Job zum Greifen nahe, lauert häufig bereits die nächste Hürde: Einige Arbeitgeber verlangen einen Gesundheitscheck. Die Nachrichtenagentur „dpa“ sprach mit Experten über die rechtliche Seite solcher Untersuchungen. Denn offiziell verlangen darf der zukünftige Chef diese nicht.

Gesundheitscheck setzt viele Bewerber unter Druck
Langwierige Rückenleiden, Migräne oder psychische Probleme gehören mittlerweile zu den Volkskrankheiten. Dass man dem zukünftigen Arbeitgeber davon lieber nicht erzählt, liegt auf der Hand. Umso größer werden die Sorgen, wenn der neue Chef vor der Einstellung einen Gesundheitscheck verlangt. „Dürfen Arbeitgeber das?“ oder „Bin ich verpflichtet, an einer solchen Untersuchung teilzunehmen?“ sind nur einige der Fragen, die sich Betroffene in einer solchen Situation stellen.

Prof. Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, betont gegenüber der Nachrichtenagentur, dass eine solche (betriebs-)ärztliche Untersuchung immer freiwillig ist. Es obliege dem Bewerber zu entscheiden, ob er den Gesundheitscheck durchführen lasse oder nicht. Aber: „Es gibt oft eine Art faktischen Zwang“, ergänzt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart, im Gespräch mit der Agentur. Leider machen einige Arbeitgeber die Entscheidung, ob ein Bewerber die Stelle bekommt, von einer solchen Untersuchung abhängig. Damit gerät der Bewerber unter großen Druck, so dass er letztlich zustimmt, auch wenn er am Gesundheitscheck eigentlich gar nicht teilnehmen möchte.

Gesundheitszeugnis kann vom Hausarzt ausgestellt werden
Rechtsanwalt Bauer zufolge ist der Arbeitgeber in einigen Berufen aber sogar gesetzlich dazu verpflichtet, auf eine ärztliche Untersuchung zu bestehen. Das sei beispielsweise bei Piloten der Fall oder bei Berufseinsteigern unter 18 Jahren. Dadurch solle sichergestellt werden, dass sie keine Tätigkeit ausüben, für die sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind, ergänzt Sven Thora von der Arbeitnehmerkammer Bremen im Gespräch mit der Nachrichtenagentur.

Manche Arbeiter bestehen auf ein Gesundheitszeugnis, welches vom Hausarzt ausgestellt werden kann. Darin wird die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers für eine bestimmte Stelle bestätigt. Das Gesundheitszeugnis enthält jedoch keine Untersuchungsergebnisse oder Details zum Gesundheitszustand.

Untersuchungsergebnisse dürfen im Rahmen des Gesundheitschecks nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden
In einigen Fällen verlangen Arbeitgeber auch bestimmte medizinische Tests, die aber nur Untersuchungen beinhalten dürfen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und Aussagen über die Arbeitsfähigkeit zulassen. Generell muss der Arbeitnehmer auch diesen Test zustimmen, so Gaul. Zudem herrsche auch im Berufsleben freie Arztwahl, so Thora. Ein Arbeitgeber dürfe nicht auf einen bestimmten Betriebsarzt bestehen.

Stimmt der Arbeitnehmer medizinischen Untersuchungen für seinen Arbeitgeber zu, bedeutet das nicht, dass der zukünftige Chef über alle Ergebnisse informiert wird. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht – das gilt auch für den Betriebsarzt – und darf lediglich die Informationen weitergeben, denen der Arbeitnehmer zugestimmt hat. Im Normalfall wird am Ende lediglich eine Einschätzung abgegeben, ob ein Bewerber zur Ausübung einer Tätigkeit aus gesundheitlicher Sicht geeignet ist oder nicht. Untersuchungsbefunde werden grundsätzlich nicht weitergegeben, es sei denn der Bewerber entbindet den Arzt vollständig von seiner Schweigepflicht. Davon rät Thora aber ab. (ag)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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