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Gesundheitsministerium warnt: Diese Masken können Corona-Infektion begünstigen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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15. Februar 2021
in News
Zwei KN95-Masken auf braunem Untergrund
Nach dem Hinweis aus einem Gesundheitsamt über im Umlauf befindliche mangelhafte KN95-Masken warnt das Gesundheitsministerium vor deren Nutzung. (Bild: Dan74/stock.adobe.com)
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Corona-Schutz: Warnung vor mangelhaften Masken

In den vergangenen Monaten kam es zu zahlreichen Rückrufen für Atemschutzmasken, da diese nicht der europäischen Norm entsprachen und keinen ausreichenden Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 beziehungsweise vor anderen Erregern boten. Nun gibt es einen weiteren Hinweis auf einen Qualitätsmangel bei bestimmten KN95-Masken. Diese Produkte könnten eine Infektion begünstigen.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Allerdings muss dafür auch die Qualität der Masken ausreichend sein. Bei einer Atemschutzmaske, vor der nun das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein warnt, ist dies offenbar nicht der Fall.

Deutliche Mängel

Sie schützen uns und unsere Gegenüber: „Masken sind ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Pandemie“, heißt es auf der Webseite der Bundesregierung. Doch offenbar sind nicht alle Produkte dafür geeignet.

Denn laut einer Mitteilung warnt das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein nach dem Hinweis aus einem Gesundheitsamt über im Umlauf befindliche mangelhafte KN95-Masken vor deren Nutzung.

Masken mit folgender Bezeichnung sollten demnach derzeit nicht genutzt werden:
KN95 Protective Mask,
Model No: ZX-168,
GB-2626-2006

„Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese aufgrund deutlicher Mängel ihre Funktion nicht erfüllen und dadurch die Übertragung einer Infektion begünstigen“, schreibt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.

Zudem entsprechen die Masken nach den derzeitigen Kenntnissen auch nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, dürfen also beispielsweise auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Vertriebsweg ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Nach chinesischer Norm zugelassen

In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften gilt derzeit eine Pflicht zum Tragen von medizinischen bzw. OP- oder FFP2-Masken.

Die Bundesregierung erklärt dazu: „FFP2, KN95 und N95 sind Schutzklassen-Bezeichnungen für partikelfiltrierende Halbmasken aus verschiedenen Ländern. FFP2 erfüllt eine deutsche Norm. N95-Masken wurden nach Amerikanischen Standards zugelassen. KN95-Masken wurden nach einer chinesischen Norm zugelassen. Diese drei haben eine vergleichbare Filterwirksamkeit.“ (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Landesregierung Schleswig-Holstein: Hinweis auf Qualitätsmangel bei bestimmten KN95-Masken, (Abruf: 15.02.2021), Landesregierung Schleswig-Holstein
  • Bundesregierung: So schützen uns Masken im Alltag, (Abruf: 15.02.2021), Bundesregierung

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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