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Herzschwäche: Neue Behandlungsempfehlungen notwendig

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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4. Januar 2022
in News
Tablet mit dem Text Herzinsuffizienz auf dem Display
Die Herzschwäche (Herzinsuffizienz) zählt in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Krankenhauseinweisungen und Todesfälle. Die abschließenden Ergebnisse der Leitlinien-Recherche zum DMP Herzinsuffizienz zeigen: Die meisten Versorgungsaspekte sollten überarbeitet und neue Aspekte ergänzt werden. (Bild: Zerbor/stock.adobe.com)
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Herzschwäche: Versorgungsaspekte sollten überarbeitet werden

Millionen Menschen leiden an einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz oder Herzmuskelschwäche). Je nachdem wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist, kann sie unbemerkt bleiben, nur leichte Beschwerden auslösen oder die körperliche Belastbarkeit erheblich beeinträchtigen. Bei einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz fallen schon normale Alltagsaktivitäten schwer. Verschiedene Therapien können die Beschwerden lindern sowie die Lebenserwartung erhöhen. Fachleute kommen jetzt jedoch zu dem Schluss, dass die Behandlungsempfehlungen überarbeitet und dabei auch Begleiterkrankungen berücksichtigt werden sollten.

Nach der koronaren Herzkrankheit (KHK) und dem Herzinfarkt zählt die Herzschwäche in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Krankenhauseinweisungen und Todesfälle: Im Jahr 2018 waren laut einer aktuellen Mitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) 456.012 Personen in Deutschland wegen einer Herzinsuffizienz vollstationär untergebracht; 35.297 Patientinnen und Patienten verstarben im Jahr 2019 an einer Herzmuskelschwäche. Die abschließenden Ergebnisse der Leitlinien-Recherche zum DMP Herzinsuffizienz zeigen nun, dass die meisten Versorgungsaspekte überarbeitet und neue Aspekte ergänzt werden sollten.

Risiko von Folgeschäden möglichst verhindern

Wie das IGWiG erklärt, sind Disease-Management-Programme (DMP) strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen, die auf den Erkenntnissen der evidenzbasierten Medizin beruhen. Sie sollen sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten eine Versorgung erhalten, die das Risiko von Folgeschäden sowie akuten Verschlechterungen der Krankheit so weit wie möglich verhindert und die Lebensqualität verbessert.

Den Angaben zufolge sind die inhaltlichen Anforderungen an ein DMP in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) geregelt, die regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Das IQWiG hat jetzt im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aktuelle medizinische Leitlinien zur Behandlung von Herzinsuffizienz recherchiert, deren Empfehlungen mit der geltenden DMP-A-RL des G-BA abgeglichen und dabei Diskrepanzen zu den Leitlinien festgestellt.

Das abschließende Fazit des Instituts nach der Auswertung von insgesamt 591 Empfehlungen aus 14 Leitlinien: Die meisten Versorgungsaspekte des gültigen DMP Chronische Herzinsuffizienz sollten überarbeitet und einige neue Aspekte ergänzt werden. Der Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden.

Medikamentöse Behandlung aktualisieren

Rechtzeitig vor Erstellung des Abschlussberichts hat das IQWiG in einigen frisch überarbeiteten Leitlinien, unter anderem in der gerade aktualisierten Nationalen VersorgungsLeitlinie Herzinsuffizienz (NVL 2021) und auch in der aktuellen Leitlinie der European Society of Cardiology, Empfehlungen zur Verordnung von SGLT-2-Hemmern identifiziert.

Die Verordnung solcher Arzneistoffe soll gemäß der NVL 2021 bei andauernder Symptomatik trotz leitliniengerechter Kombinationstherapie der Herzinsuffizienz erwogen werden – unabhängig davon, ob zusätzlich Diabetes vorliegt oder nicht. Alternativ sei auch eine Kombinationsbehandlung mit Sacubitril/Valsartan (im Austausch mit dem ACE-Hemmer/Angiotensinrezeptorblocker) zur Intensivierung der medikamentösen Behandlung zu empfehlen. Derzeit ist die Therapie mit SGLT-2-Hemmern aber noch nicht Gegenstand des aktuellen DMP-Herzinsuffizienz.

Zudem heben die im Rahmen der IQWiG-Recherche betrachteten Leitlinien auf die verschiedenen Formen und Ausprägungen der Herzschwäche ab, wohingegen als Einschreibungskriterien des DMP nur die systolische Herzinsuffizienz (ab einem definierten Schweregrad) Berücksichtigung findet. Darüber hinaus geben zwei internationale Leitlinien sowie die NVL 2021 Empfehlungen für den Einsatz von multidisziplinären Behandlungsteams und deren konkrete Aufgaben, die in der aktuellen DMP-A-RL noch nicht enthalten sind.

Viele leiden zusätzlich an Begleiterkrankungen

Ein großer Teil der Patientinnen und Patienten mit einer Herzmuskelschwäche leidet zusätzlich unter Begleiterkrankungen, wie Diabetes mellitus Typ 2, chronischer Niereninsuffizienz oder COPD. Diese Erkrankungen wirken sich auf die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten aus. Sie zu berücksichtigen ist wichtig, da dies Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf und die Lebenserwartung haben kann.

In der NVL 2021 und in mehreren internationalen Leitlinien werden nun weitere Begleiterkrankungen benannt, die in der Versorgung von Herzinsuffizienz-Patientinnen und -Patienten eine Rolle spielen, allerdings bisher nicht in der DMP-A-RL abgebildet sind.

Langzeitprognose verbessert

Eine mangelhafte Überleitung von an Herzinsuffizienz Erkrankten in die ambulante Versorgung nach einer stationären Behandlung kann wiederholte Krankenhauseinweisungen zur Folge haben. Die Langzeitprognose der Herzschwäche wird zudem durch ein multidisziplinäres Entlassmanagement verbessert.

Weil aber trotz der seit 2017 gesetzlich vorgeschriebenen Sicherstellung einer lückenlosen Anschlussversorgung in Form eines Entlassmanagements weiterhin Versorgungsprobleme nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bestehen, sollte das Entlassmanagement als neuer Kerninhalt des Versorgungsaspekts „Kooperation der Versorgungsebenen“ für das DMP Herzinsuffizienz definiert werden.

Telemedizinische Maßnahmen weiterentwickelt

In den letzten Jahren sind telemedizinische Maßnahmen stetig weiterentwickelt worden und haben in der Patientenversorgung zunehmend an Bedeutung gewonnen – auch bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten mit einer Herzinsuffizienz. Die NVL 2021 als auch eine australische Leitlinie empfehlen im Rahmen einer intensivierten Betreuung den Einsatz von telemedizinischen Maßnahmen.

Der G-BA hat im Rahmen des Bewertungsverfahrens zu „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“, zu dem auch eine Nutzenbewertung des IQWiG vorliegt, im Jahr 2020 beschlossen, eine telemedizinische Betreuung bei Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzschwäche in das ambulante Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Empfehlung solcher Maßnahmen fehlt jedoch noch in der aktuellen DMP-A-RL. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Abschlussbericht des IQWiG bestätigt Aktualisierungsbedarf beim DMP Herzinsuffizienz, (Abruf: 02.01.2022), Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: [V20-05] Leitliniensynopse für die Aktualisierung des DMP Herzinsuffizienz, (Abruf: 02.01.2022), Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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