Elf Höchstwerte für Pestizide werden heute in ganz Europa in Lebensmitteln gesenkt. Umweltorganisationen bezeichnen die neuen Höchstwerte als ersten Schritt in die richtige Richtung, dennoch bleiben Kombinationswirkungen von Pestiziden unberücksichtigt. Auch Kombinationswirkungen sind für die Gesundheit schädlich.
(07.06.2010) Bei Lebensmitteln werden am Montag die Höchstwerte für Pestizide gesenkt. Betroffen sind Gemüse- und Obstsorten wie Paprika, Gurken oder Trauben. Seit dem Jahr 2005 werden die Höchstwerte durch eine europäische Verordnung namens "EU-Rückstandshöchstmengen für Pestizide in Lebensmitteln" geregelt. Umweltorganisationen wie Greenpeace sehen in diesem Schritt einen guten ersten Anfang.
In der Vergangenheit konnten Umweltgruppen wie das "Pestizid Aktions-Netzwerk" und "Greenpeace" beweisen, dass auch bei Einhaltung der EU-Richtlinien bei Rückstandshöchstmengen für Pestizide eine akute Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher besteht. So wurde nachgewiesen, dass beispielsweise in Trauben das fortpflanzungsschädigende Pilzbekämpfungsmittel Procymidon enthalten ist. Dieses Pestizit gefährdet vor allem die Gesundheit von Kindern. Die Umweltorganisationen hatten solange auf diesen Umstand hingewiesen, bis letzendlich die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) einlenkte und einräumte, dass viele Rückstandshöchstgehalte Anlass für gesundheitliche Bedenken aufzeigen würden. 2009 wurde dann eine Absenkung der Höchstwerte für Pestizide beschlossen, die heute nun in Kraft tritt. Betroffen sind die Werte von Dimethoat, Methomyl oder Ethephon. Bei diesen Pestiziden wurden neue Höchstwerte fest gelegt.
Greenpaece begrüßt diesen ersten Schritt, allerding bleiben Kombinationswirkungen von Pestiziden in den Grenzwerten unberücksichtigt. Die Neuverordnungen würden nur einen minimalen Teil der beanstandeten Regelungen betreffen. Die Umweltgruppen Global 2000 und Greenpeace hatten bereits 2008 in einer Studie nachgewiesen, dass die EU-Höchstgrenzen für Lebensmittel "nicht sicher" für die Gesundheit sind. Bei einer Kombination von Pestitziden in Lebensmitteln und der damit verbundenen Kombinationswirkungen zwischen den Schadstoffen bleiben die Höchstgrenzen auf der Strecke. Deshalb sollte hier dringend noch einmal differenzierter nachgearbeitet werden, so die Forderung der Umweltorganisationen. (sb)
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