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Immer höhere Zusatzbeiträge?

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
27. Juli 2010
in News
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Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen sollen ansteigen.

(27.07.2010) Nach dem Willen der Bundesregierung soll im Zuge der Gesundheitsreform die Begrenzung Obergrenze der Zusatzbeiträge wegfallen. Ab dem kommenden Jahr 2011 sollen die Krankenkassen die Obergrenze für Zusatzbeiträge selbstständig festlegen dürfen. Momentan ist der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen auf maximal 1 Prozent vom Bruttolohn des Arbeitnehmers beschränkt. Der maximale Zusatzbeitrag liegt bei 37,50 Euro pro Monat.

Derzeit erheben eine Reihe von Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von pauschal acht Euro im Monat. Doch das könnte sich bald ändern. Denn die wirtschaftliche Lage der Kassen ist mehr als angespannt. Im kommenden Jahr wird ein Defizit von 11 Milliarden Euro bei den Krankenkassen erwartet. Noch sind keine wirklichen Lösungen in Sicht, um das Defizit zu stoppen.

Um eine drohende Insolvenz abzuwenden greifen immer mehr Kassen zum Mittel der Zusatzbeiträge. Ab dem kommenden Jahr soll die Obergrenze auf zwei Prozent angehoben werden. Doch der Maximalwert der vom Bruttolohn eingezogen werden darf, fällt dann weg. Das bedeutet, dass gut verdienende Angestellte dann unter Umständen weit aus mehr als 37,50 Euro pro Monat zahlen würden. Auch der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag soll von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben werden. Es wird sogar befürchtet, dass die Beiträge zukünftig noch weiter ansteigen.

Doch Versicherte können auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt. Aber Vorsicht: Die Kündigung muss bis spätestens zwei Monate nach Monatsende und nach Bekanntgabe der Zusatzbeiträge eingereicht werden. Manche Bürger glauben zudem, durch einen Wechsel in die Private Krankenversicherung könnten die Beitragssteigerungen minimiert werden. Doch auch hier ist Vorsicht angebracht, wie ein Beitrag von uns erläutert. (sb)

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Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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