• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Keinen Kontakt & keinen Unterhalt: Kind muss dann später keinen Elternunterhalt zahlen

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
10. Februar 2017
in News
Teile den Artikel

Kind muss dann später keinen Elternunterhalt zahlen
Oldenburg (jur). Bricht ein Vater jeglichen Kontakt zu seiner Tochter ab und zahlt jahrelang keinen Unterhalt, kann er später von dem erwachsenen Kind keinen Elternunterhalt verlangen. Dies wäre „grob unbillig“, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Donnerstag, 9. Februar 2017, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 UF 166/15).

Im konkreten Fall hatten sich die Eltern im Streit getrennt. Der Vater zahlte für seine bedürftige Tochter trotz seiner Erwerbstätigkeit über sechs Jahre keinerlei Unterhalt. Er brach sogar sämtliche Brücken zu ihr ab. Per Einschreiben hatte er nach der Trennung von der Mutter mitgeteilt, dass er nichts mehr von seiner alten Familie wissen wolle.

Doch als der Mann im Alter selbst bedürftig wurde, sollte nun seine erwachsene Tochter an ihn Elternunterhalt zahlen.

Doch das wäre für die Tochter „grob unbillig“, stellte nun das OLG in seinem Beschluss vom 4. Januar 2017 klar. Grundsätzlich seien zwar erwachsene Kinder gegenüber ihren bedürftigen Eltern unterhaltspflichtig, doch nicht in jedem Fall.

Hier sei der Vater selbst seine früheren Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind über sechs Jahre lang nicht nachgekommen, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. Auch habe er mit dem Einschreiben den Kontakt vollständig abgebrochen. Dies sei „eine Verletzung der väterlichen Pflicht zu Beistand und Rücksicht“ gewesen. Dass der Vater die Tochter zu seiner neuen Hochzeit eingeladen und sie ihn später einmalig im Krankenhaus besucht hatte, sei noch kein Hinweis auf eine Wiederherstellung des Vater-Tochter-Verhältnisses, so das OLG.

Zwar führe in der Regel ein Kontaktabbruch noch nicht zu einem Verlust des Unterhaltsanspruchs. Doch hier habe der Vater selbst seine Unterhaltspflicht grob verletzt. Die Tochter habe als Kind deshalb wirtschaftlich schlecht dagestanden und habe die „emotionale Kälte“ wegen des Kontaktabbruchs erfahren müssen. Beides zusammen führe dazu, dass sie nun nicht für ihren Vater einstehen müsse. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Gesundheit: Werbung führt bei Kindern zu Übergewicht

Gesetzesänderung: Freigabe für Cannabis auf Rezept vom Bundesrat bestätigt

Jetzt News lesen

Das Wort Alzheimer als Schriftzug aus Holzblöcken mit Buchstaben gelegt.

Alzheimer: Stuhltransplantationen zur Therapie nutzen?

4. November 2025
Ein Apfel und eine Zwiebel vor einem weißen Hintergrund.

Pflanzenwirkstoff Quercetin effektiv gegen altersbedingte Erkrankungen

3. November 2025
Frau hält sich Wärmflasche vor den Unterbauch

Harnwegsinfektionen: Erreger stammen oft aus verunreinigtem Fleisch

3. November 2025
Buchweizen und ein Holzlöffel in einem Leinensack

Buchweizen: Die fünf wichtigsten Gesundheitsvorteile

2. November 2025
Kakao war in früheren Zeiten ein kostbares Gut, so wertvoll, dass die Azteken ihn wie Geld verwendeten. Außerdem enthält er aber auch viele Heilstoffe. (Bild: kolesnikovserg/fotolia.com)

Herz-Kreislauf-Risiko durch Bewegungsmangel: Kakao-Favonole können helfen

1. November 2025
Junger Mann mit Einschlafproblemen liegt nachts wach im Bett

Licht in der Nacht erhöht Herzinfarkt- & Schlaganfall-Risiko

31. Oktober 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR