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Gesetzesänderung: Freigabe für Cannabis auf Rezept vom Bundesrat bestätigt

Nina Reese
Verfasst von Dipl. Sozialwiss. Nina Reese
10. Februar 2017
in News
Leseminuten 2 min
Der Bundesrat hat grünes Licht für die Freigabe von Cannabis-Verordnungen in Ausnahmefällen gegeben. (Bild: Africa Studio/fotolia.com)

Bundesrat winkt Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes durch
Ärzte können schwer kranken Patienten zukünftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept verschreiben. Wie die Bundesregierung in einer aktuellen Pressemitteilung informiert, hat der Bundesrat am heutigen Freitag die hierfür nötigen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes gebilligt. Ziel der Maßnahme sei es, schwer kranke Menschen bestmöglich zu versorgen, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe laut der Mitteilung. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Freigabe von Cannabis-Verordnungen in Ausnahmefällen gegeben. (Bild: Africa Studio/fotolia.com)

Verordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Cannabis-Arzneimittel auf Rezept werden hierzulande für Schwerkranke freigegeben. Dies teilt aktuell die Bundesregierung mit. Demnach müssten für eine Verordnung jedoch andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft bzw. nach ärztlicher Einschätzung nicht angebracht sein. Zudem sei eine erwartbare positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder die Symptome Voraussetzung für das Cannabis auf Rezept, so die Information.

Krankenkasse übernimmt die Kosten
Möglich sei die Verordnung beispielsweise bei Schmerzpatienten sowie bei Multipler Sklerose oder bestimmten psychiatrischen Erkrankungen. Gesetzlich krankenversicherte Patienten würden die Kosten für das Marihuana auf Krankenschein von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, teilt die Bundesregierung mit.

Agentur übernimmt den Import
Den Import der Cannabis-Arzneimittel übernehme den Angaben nach eine staatliche Cannabisagentur, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt wird. Je nach Bedarf werde diese auch den Anbau von Medizinalhanf beauftragen, die Produktion aufkaufen und die Erzeugnisse an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken mit entsprechenden betäubungsmittelrechtlichen Genehmigungen weiterverkaufen. Dadurch solle eine ausreichende Versorgung mit Cannabis-Präparaten in gleichbleibend guter Qualität sicher gestellt werden.

Privater Hanf-Anbau bleibt verboten
Der Bundestag hatte die für die Freigabe notwendigen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes am 19. Januar verabschiedet, nachdem diese im Mai 2016 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht worden waren. Am heutigen 10. Februar wurden die Änderungen nun durch den Bundesrat gebilligt. Der Eigenanbau und die Verwendung zu Rauschzwecken bleiben weiterhin verboten. (nr)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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