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Kind stirbt nach Zahnarztbesuch

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
16. August 2010
in News
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Arzt vor Gericht: Kind stirbt nach Zahnarztbesuch.

(16.08.2010) Nachdem der zweijährige Hannes beim Zahnarzt eine Narkose erhalten hatte, wachte er nicht mehr auf. Jetzt steht der Narkosearzt vor Gericht, da er bei der Behandlung ein für Kleinkinder ungeeignetes Gerät verwendet haben soll. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Bereits im Januar 2009 ereignete sich der unglaubliche Vorfall, bei dem der zweieinhalbjährige Junge während der Narkose einem erheblich Sauerstoffmangel ausgesetzt war, der von den Ärzten aufgrund der ungeeigneten Instrumente nicht weiter bemerkt wurde, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Das Kind starb demnach zwei Tage später an den Folgen.

Die ursprünglich mildere Anklage mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde von der Staatsanwaltschaft in Richtung des schwerwiegenderen Tatbestandes der Körperverletzung mit Todesfolge verschärft, weil sie genug Hinweise für eine eindeutige Schuldzuweisung in dieser Richtung gegeben sah. So werden im Zuge der Verhandlung die verschiedensten Gutachter geladen werden, um die Aussage der Staatsanwaltschaft zu belegen, dass das Narkosegerät nicht den gängigen Sicherheitsanforderungen entsprochen habe. Der angeklagte Anästhesist äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und gegen die Zahnarztpraxis, zu der der Narkosearzt nicht gehörte, wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet..

Beide Elternteile treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf und fordern von dem Arzt 50.000,- Euro Schmerzensgeld, wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf den Rechtsanwalt der Familie berichtete.Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss der Narkosearzt außerdem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen. Lässt sich der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge nicht aufrecht erhalten und es kommt zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung so drohen ihm bis zu 5 Jahre Gefängnis. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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