Zukünftig haben Gesetzlich Krankenversicherte einen erweiterter Anspruch auf Zahnersatz.
(21.05.2010) Eine gute Nachricht für alle Kassenpatienten. Laut dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben gesetzlich Krankenversicherte Patienten einen erweiterten Anspruch auf einen festsitzenden Zahnersatz. "Damit können künftig mehr Versicherte von einer Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz profitieren", so ein Sprecher der G-BA. Bislang wurde ein festsitzender Zahnersatz nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn im Gegenkiefer noch eigene Zähne oder ein festsitzender Zahnersatz vorhanden war. Die Kostenerstattung wird nun unabhängig von der sog. Gegenbezahnung finanziert. Die Kosten für den erweiterten Zahnersatz wird zukünftig von der Krankenkasse (GKV) übernommen.
Der Gemeinsame Bundesausschusses fällte seine Entscheidung aufgrund eines Abschlussberichtes des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die IQWiG hatte Studien vorgelegt, die die Beschaffenheit der Gegenbezahnung bei der Versorgung mit festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz untersuchte. Die Ergebnisse zeigten Behandlungsziele wie "Funktionsdauer des Zahnersatzes", "Veränderung des Ernährungsverhaltens" oder "Aufwand für Prothesenpflege und -nachsorge" entsprechende Belege mit keiner ausreichender Ergebnissicherheit vorhanden waren. Der Beschluss der G-BA wird derzeit vom Bundesgesundheitsministerium überprüft. Wenn das Bundesministerium zustimmt, wird die Regelung demnächst in Kraft treten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium einer Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Der G-BA bestimmt mit Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung für alle Versicherte und legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Krankenkasse erstattet werden. (sb)
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