Wahltarife vor dem Aus: Die Techniker Krankenkasse stellt den Tarif TK-Privat-Praxis zum Jahresende ein.
(24.08.2010) Die Techniker Krankenkasse (TK) stellt als erste der gesetzlichen Krankenversicherungen einen ihrer Wahltarife ein. Ende 2010 läuft für 7.000 Versicherte der Tarif „TK-Privat-Praxis“ aus, der ursprünglich dabei helfen sollte, neue Kunden zu akquirieren bzw. Besserverdiener zu halten.
Der Wahltarif „TK-Privat-Praxis“ bot den Versicherten die Möglichkeit, ihre Arztbesuche ähnlich wie Privatpatienten abzurechnen und damit eventuelle Vorzüge bei den Ärzten zu genießen. Die Versicherten beglichen ihre Rechnungen vorerst selber und erhielten anschließend die ausgelegten Gelder von der Techniker Krankenkasse erstattet, wobei maximal das 3,5-fache der einfachen Sätze der Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden konnte. Mit der Einführung von Wahltarifen für die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2007 wollte die Gesetzgebung den gesetzlichen Krankenkassen ein zusätzliches Mittel an die Hand geben, um im Konkurrenzkampf mit den privaten Versicherungen zu bestehen . Allerdings wurde auch festgelegt, dass diese sich finanziell selber tragen müssen. Da die gesetzlichen Versicherungen jedoch keine ähnliche Selektion ihrer Kunden vornehmen können, wie private Krankenkassen, d. h. die teilweise sehr attraktiven Wahltarif für jedermann zugänglich sind, entstehen hier bisweilen erhebliche Kosten, die sich nicht aus dem Tarif alleine decken lassen.
Den Private Krankenversicherungen (PKV), die sich im Zuge der Einführung von Wahltarifen, einem erheblich gestiegenen Konkurrenzdruck durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgesetzt sahen, kommt die Einstellung der Wahltarife sehr entgegen. "Das Scheitern des ‘Privatpatienten’-Wahltariftarifs der Techniker Krankenkasse zeigt, dass solche Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Fremdkörper sind", betonte der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach. Er erklärte weiter, dass "Wahl- und Zusatztarife (…) in einer staatlich subventionierten Sozialversicherung nichts zu suchen (haben)“ und „ein ordnungspolitischer und versicherungstechnischer Irrtum" seien. Ihm zu Folge konnte das System nicht funktionieren, da die gesetzlichen Versicherungen keine risikogerechten Prämien von ihren Versicherten verlangen dürfen.
Dass damit der Konkurrenzkampf zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen sich noch ein Stück mehr zu Gunsten der privaten entwickelt, ist für das Gesundheitssystem insgesamt jedoch problematisch. Denn ohnehin verlassen immer mehr gut verdienende Versicherte die gesetzlichen Krankenkassen in Richtung einer privaten Krankenversicherung. Damit ist der solidarische Gedanke, der dem Gesundheitssystem zu Grunde liegt, praktisch außer Kraft gesetzt, da die „starken Schultern“ die einen Großteil der Last im gesetzlichen Versicherungssystem tragen sollten, diesem vermehrt den Rücken kehren. Zudem haben die Vorstöße der Bundesregierung zur Erleichterung des Wechsels zwischen gesetzlicher und privater Versicherung sowie zur generellen Abschaffung von Wahltarifen, die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin schon geschwächt.
Bei den bestehenden Wahltarifen, sind für die Versicherten bisher insbesondere Modelle mit einer Beitragsrückerstattung interessant. Hier erhalten die Versicherten bis zu maximal einen Monatsbeitrag erstattet, wenn sie ein ganzes Jahr lang nicht zum Arzt gehen oder dort ihre Rechnungen eigenständig bezahlen. "Der Versicherte hat hier kein finanzielles Risiko, denn er zahlt dafür keinen höheren Beitrag und die Kasse trägt im Krankheitsfall die Kosten",erklärt der Finanzexperte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Kai Vogel. Problematisch wird das Modell jedoch, wenn ernsthaft kranke Patienten auf den Arztbesuch verzichten, um am Ende des Jahres einen Monatsbeitrag erstattet zu bekommen. (fp)
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