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Krankenkassen wollen Daten von Fitness-Armbändern nutzen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
9. Februar 2016
in News
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Fitnesstracker für alle: Krankenkassen wollen Daten nutzen

Zwar kann man mit Fitnessarmbändern und speziellen Apps wichtige Daten, wie etwa Herzfrequenz und Stoffwechsel überwachen, doch viele der Geräte schneiden in Tests schlecht ab, sie messen viel Mist. Trotzdem wollen Krankenkassen die Daten von Fitness-Armbändern künftig stärker nutzen.

Trend zur digitalen Selbstüberwachung
Seit Jahren ist hierzulande ein kurioser Trend der digitalen Selbstüberwachung  zu beobachten. Die Nachfrage nach Gesundheits- und Fitness-Apps sowie technischen Gadgets wie Armbändern nimmt ständig zu. Zwar mahnen Experten, Vorsicht bei Gesundheits-Apps walten zu lassen, weil sie zu oft zu verfälschten Ergebnisse führen. Doch das hält deutsche Krankenkassen offenbar nicht davon ab, stärker auf solche Daten zu setzen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet, wollen Vertreter von Politik und Kassen die Gesundheitsdaten von Versicherten stärker als bislang nutzbar machen.

Fitnessdaten in elektronischer Patientenakte speichern
Demnach würden viele den jüngsten Vorstoß der Techniker-Krankenkasse (TK) unterstützen, Daten von Fitness-Armbändern in der elektronischen Patientenakte zu speichern. Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssten „endlich auch im Gesundheitswesen genutzt“ werden, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), gegenüber der SZ. Deutschland sei in diesem Zusammenhang „immer noch Entwicklungsland“. Seiner Meinung nach biete die elektronische Patientenakte „große Chancen“. Das gelte auch für die Nutzung der Daten von Fitness-Trackern, die üblicherweise am Handgelenk getragen werden und unter anderem Bewegungs- und Schlafprofile speichern. Allerdings mahnte Laumann, dass kein Mensch dazu gedrängt werden dürfe, Daten herzugeben.

Anwendung erst in einigen Jahren anwendbar
TK-Chef Jens Baas hatte angeregt, dass Bewegungsdaten Eingang in die geplante elektronische Patientenakte finden sollten. Der Patient müsse jedoch „Herr über seine Akte“ bleiben. Bei der Patientenakte handelt es sich um eine Anwendung auf der Grundlage der elektronischen Gesundheitskarte mit der in einigen Jahren beispielsweise Röntgenbilder und Laborbefunde gespeichert und über die Versichertenkarte von Ärzten abgerufen werden können. Der SZ zufolge zeigten sich andere Krankenkassen offen für den Vorschlag der TK, äußerten aber zugleich Zweifel.

Vorsicht bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten
So erklärte Barmer-Chef Christoph Straub, er beobachte die Entwicklung von Fitness-Armbändern sehr genau. Er sagte: „Überlegungen, diese Daten online zu erfassen und sie der Gesundheitsversorgung zugänglich zu machen, sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt Zukunftsmusik.“ Straub nimmt an, dass der Gesetzgeber derartigen Vorhaben „einen Riegel vorschieben“ würde. Bereits in der Vergangenheit wurde zur Vorsicht bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten über die modernen Hilfsmittel gemahnt. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte der Fitness-Apps, die von einigen privaten Versicherern schon länger angeboten werden.

Dritte könnten Daten abschöpfen oder manipulieren
Wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt, verlaute aus Regierungskreisen, dass die technische Anbindung der Hersteller an das geplante Hochsicherheitsnetz der Gesundheitskarte eine Hürde bei der Umsetzung des Vorhabens sein könnte. So zeigte etwa eine gerade erst veröffentlichte Studie von britischen und kanadischen Forschern, dass es bei vielen Fitnessarmbändern für Dritte möglich ist, die Gesundheitsdaten abzuschöpfen oder zu manipulieren. Auch von Seiten der Ärzte kommt Kritik an den TK-Plänen.

“Datenfriedhof” für Mediziner
Tracking-Daten in Patientenakten sind laut Franz Bartmann, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, „Datenmüll“. Die meisten Nutzer seien leistungsbereite junge Menschen, die normalerweise kein Fall für den Arzt seien. Außerdem müssten sinnvolle Daten, die vom Patienten erfasst werden und in die Behandlung einfließen, die strengen Kriterien des Medizinproduktegesetzes erfüllen. Der Digitalverband Bitkom hält die Auswertung dieser Daten nur für sinnvoll, wenn Ärzte sie leicht verwenden können. Der Bitkom-Experte Pablo Mentzinis meinte, ohne eine einheitliche Lösung aller Hersteller produzierten die Sensoren für Mediziner eher einen „Datenfriedhof“. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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