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Krankenkassen zahlen zukünftig auch Vierfach-Impfstoff gegen Grippe

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
8. April 2018
in News
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Kassen zahlen ab nächster Grippe-Saison Vierfach-Impfstoff

Jedes Jahr erkranken Tausende Deutsche an der Grippe (Influenza). Eine Möglichkeit, um sich vor einer Infektion zu schützen, ist die Grippeschutzimpfung. Ab der kommenden Saison wird dieser Schutz mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun beschlossen.

Schutz vor einer Infektion

Wer sich vor einer Grippeerkrankung schützen will, sollte sein Immunsystem stärken, von Erkrankten Abstand halten und sich regelmäßig die Hände waschen. Schutz bietet auch die Grippeimpfung, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) insbesondere für Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe empfohlen wird. In der Impfsaison 2018/2019 wird die Grippeschutzimpfung mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus Spitzenvertretern von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken nun beschlossen.

Gesetzlich Versicherte können sich mit Vierfach-Impfstoff impfen lassen

Wie es in einer Pressemitteilung heißt, hat der G-BA nach Vorliegen der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Antigenkombination des Impfstoffs für die Saison 2018/2019 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich GKV-Versicherte künftig mit einem Vierfach-Impfstoff gegen die saisonale Grippe impfen lassen können.

Bislang gab es für die gesetzlichen Krankenkassen keine verbindliche Regelung, ob für diese Impfung ein Drei- oder Vierfach-Impfstoff zu verwenden ist. Beide Möglichkeiten waren in Übereinstimmung mit den bisherigen STIKO-Empfehlungen zulässig.

Mit der Präzisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie folgt der G-BA der Empfehlung der STIKO, dass ab der Impfsaison 2018/2019 zur Grippe-Impfung ein Vierfach-Impfstoff mit der jeweils aktuellen, von der WHO empfohlenen Antigenkombination zu verwenden ist.

Hersteller haben genügend Vorlauf für die Produktion

„Diese Entscheidung richtet sich – anders als vielfach auch öffentlich gemutmaßt – nicht auf die Impfsaison 2017/2018, sondern auf die kommende“, so Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel.

Aufgrund der langwierigen Produktionsverfahren entscheidet die WHO bereits weit vor Beginn einer Grippesaison über die Antigenkombination des Impfstoffs.

Mit Vorliegen der Entscheidung der WHO und dem Beschluss des G-BA haben die Hersteller nun genügend Vorlauf, um den benötigten Impfstoff bis zum Beginn der nächsten Impfsaison im kommenden Herbst in ausreichendem Umfang zu produzieren.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Manche Krankenkassen bieten mehr Leistungen

Seit dem 1. April 2007 sind Schutzimpfungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zuvor waren sie freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Empfehlung der beim Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ansässigen Ständigen Impfkommission (STIKO).

Auf Basis der STIKO-Empfehlungen legt der G-BA die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest.

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen bieten ein über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinausgehendes Leistungsspektrum – beispielsweise Grippeschutzimpfungen für Versicherte, die nicht zu den Risikogruppen zählen – als freiwillige Satzungsleistungen an. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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