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Krebstherapie Staatsanwalt ermittelt gegen Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
14. August 2016
in News
(Bild: zlikovec/fotolia.com)
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Alternative Krebsklinik: Ermittlungen gegen Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung
Nach dem Aufenthalt in einer alternativen Krebsklinik am Niederrhein sind drei Patienten verstorben. Zwar gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Heilpraktiker, der in der Einrichtung tätig war, den Tod der Patienten vorsätzlich herbeiführte, doch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Praxisinhaber nun wegen fahrlässiger Tötung.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
Erst vor wenigen Tagen war über den Tod von mehreren Patienten nach einer fragwürdigen alternativmedizinischen Krebs-Therapie berichtet worden. Die Todesfälle ereigneten sich nach Behandlungen in der „Klaus-Ross-Klinik“ (Biologisches Krebszentrum Bracht) in Brüggen-Bracht am Niederrhein. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Nach dem Tod von drei Patienten, die in einer alternativen Krebsklinik behandelt wurden, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Heilpraktiker eingeleitet. Er soll sich womöglich wegen fahrlässiger Tötung schuldig gemacht haben. (Bild: zlikovec/fotolia.com)
Nach dem Tod von drei Patienten, die in einer alternativen Krebsklinik behandelt wurden, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Heilpraktiker eingeleitet. Er soll sich womöglich wegen fahrlässiger Tötung schuldig gemacht haben. (Bild: zlikovec/fotolia.com)

Patienten mit 3-Bromopyruvat behandelt
Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa hätten die bisherigen Ermittlungen den Verdacht erhärtet, dass der Heilpraktiker zwischen dem 25. und 27. Juli in seiner Praxis in Brüggen am Niederrhein fünf Patienten mit dem Präparat „3-Bromopyruvat“ behandelt habe. Dieses Präparat wird nach Angaben des Krebsinformationsdienstes in Heidelberg seit einigen Jahren in „experimentellen Grundlagenstudien“ untersucht, berichtete die Nachrichtenagentur AFP.

Heilpraktiker durfte die Substanz verwenden
Die Substanz, die nicht als Medikament zugelassen ist, soll Tumore sozusagen aushungern. Der Staatsanwaltschaft zufolge sei der Heilpraktiker grundsätzlich berechtigt gewesen, den Stoff zu verwenden. In einer Mitteilung heißt es: „Die bisherigen Ermittlungen bieten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte den Tod von Patienten oder Gesundheitsbeschädigungen vorsätzlich herbeigeführt hat.“

Drei Patienten gestorben
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch den Tod einer 43-jährigen Frau aus den Niederlanden. Die Frau starb am 30. Juli in einem Krankenhaus in Mönchengladbach, nachdem sie am 25. Juli in der Einrichtung behandelt worden war. Sie hatte vor ihrem Tod über Kopfschmerzen geklagt, war zeitweise verwirrt und schließlich nicht mehr ansprechbar.

Die Polizei hatte kurze Zeit später bekannt gegeben, dass bereits am 28. Juli eine 55-jährige Belgierin und einen Tag später ein 55-Jähriger aus den Niederlanden gestorben waren. Beide waren am 27. Juli in dem alternativen Zentrum in Behandlung gewesen. Laut Staatsanwaltschaft hatten sich zwei weitere Patienten wegen lebensbedrohlicher Beschwerden in ärztliche Behandlung begeben.

Zeugenhinweise werden ausgewertet
Es konnte noch nicht geklärt werden, ob der Tod der Patienten direkt mit der Einnahme von „3-Bromopyruvat“ in Zusammenhang steht oder ob sie an den Folgen ihrer Krankheit starben. Wie es heißt, wurden in der Praxis überwiegend niederländische Staatsangehörige behandelt. Nach dem Bekanntwerden der Todesfälle hatte die Polizei Personen, die in dem Krebszentrum behandelt wurden, aufgefordert, sich in „fachkundige Behandlung“ zu begeben und bei den Behörden zu melden.

Den Angaben zufolge werden nun Zeugenhinweise sowie Beweismittel, die bei der Durchsuchung von Wohn- und Praxisräumen des beschuldigten Heilpraktikers sichergestellt wurden, ausgewertet. Das solle demnach auch Aufschluss darüber geben, ob weitere Behandlungsfälle in die Ermittlungen miteinbezogen werden müssen.

Krebszentrum bedauerte Tod von Patientin
Das Krebszentrum selbst hatte nach dem Bekanntwerden des ersten Todesfalles eine Stellungnahme veröffentlicht, in dem der Tod der Patientin bedauert wurde, aber auch der Umstand, „dass alternative Medizin, und speziell unsere Klinik, für das Ableben einer unserer Patienten verantwortlich gemacht werden könnten“.

Informationen zu alternativen Heilmethoden
Gesundheitsexperten weisen immer wieder darauf hin, dass biologische Krebstherapie keineswegs eine Therapie ist, die als „Alternative“ gesehen werden darf. Jede zusätzliche Therapie muss in Absprache der behandelnden Ärzte geschehen. Informationen zu alternativen Heilmethoden bei Krebs finden sich unter anderem auf der Onlineplattform des Kompetenznetzwerks Komplementärmedizin in der Onkologie (KOKON). Das Projekt wird von der Deutschen Krebshilfe gefördert. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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